(LNP) Zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetz, den der Innenminister am 07.02. vorgelegt hat, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
„Die Diskussion um das FAG hat gezeigt, dass keine völlige Einigkeit herzustellen ist. Doch das Wesen des Finanzausgleichs ist die kommunale Solidarität. Am Ende soll ein Ausgleich für jene Kommunen entstehen, die besonders große Lasten zu tragen haben. Im neuen FAG wird diesem Anspruch unter anderem durch den Soziallastenausgleich Rechnung getragen.
Auch wenn sich am Ende nicht jede Kommune als Gewinnerin sieht, herrscht dennoch auf allen kommunalen Ebenen große Einigkeit in den entscheidenden Punkten: Eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist unerlässlich und der bewusst transparente Prozess dahin war richtig.
Im neu vorgelegten Entwurf wurden wichtige Punkte der offenen Diskussion aufgenommen und an entscheidenden Stellen noch einmal nachgebessert. Es ist richtig, dass die Kreise durch die Anhebung des Faktors zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahl entlastet werden und auch die abundanten Gemeinden nicht übermäßig beansprucht werden. Insbesondere durch die zusätzlichen Mittel für die Kita-Förderung und die Schulsozialarbeit kommt es zu einer weiteren Entspannung für alle Kommunen. Durch gute konjunkturelle Bedingungen wird zudem die Gesamtausgleichsmasse deutlich höher ausfallen als bisher erwartet, so dass wahrscheinlich fast alle Kommunen in 2015 mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen.“
Hierzu ergänzt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, Eka von Kalben:
„Inwiefern die Decke jetzt noch zu kurz ist, um für alle zu reichen, muss nun noch besprochen werden. Ich freue mich zumindest, dass es unsere Regierung geschafft hat, das bürokratische Mammutprojekt FAG anzugehen und Strukturen aufzubrechen, die seit 30 Jahren festrosten.“
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