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Einführung des Qualitätsmanagements in der Jugendhilfe auch für Freie Träger übernehmen

von Frank Baranowski
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(LNP) Heute entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft über die Ausweitung des Qualitätsmanagements in der Jugendhilfe auf die Freien Träger. Die CDU setzt sich mit einem Antrag dafür ein, dass auch bei Freien Trägern bestehende Regelungen verbindlich und einheitlich angewendet werden und den Fachkräften eine klare Handlungsorientierung gegeben wird. Bisher plant der SPD-Senat lediglich ein Qualitätsmanagement für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Um das Risiko für die Kinder bestmöglich zu verringern, ist es sinnvoll, dass für die Freien Träger die gleichen Qualitätsmaßstäbe gelten.

Dazu erklärt Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Ein Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe ist in Anbetracht des jugendamtlichen Versagens im Fall Chantal und der generellen Probleme und Missstände in Hamburger Jugendämtern ein folgerichtiger Schritt. Aber es ist nicht schlüssig, weshalb diese hohen Qualitätsanforderungen lediglich für die öffentliche Jugendhilfe gelten sollen, obwohl Freie Träger in Hamburg seit langem wichtige Aufgaben in der Jugendhilfe ausüben.

Im Sinne eines umfassenden Kindeswohlschutzes muss geprüft werden, ob und inwieweit die Einführung eines einheitlichen und verbindlichen Qualitätsmanagements auch für die Freien Träger der Jugendhilfe geboten ist. Die Übertragung wichtiger Aufgaben auf Freie Träger bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes ist vernünftig, darf aber nicht mit der Gefahr von Abstrichen bei der Qualität und Intensität der Betreuung einhergehen. Gerade der Fall Chantal zeigt, dass eine Verbesserung der Qualitätsmaßstäbe auch bei den Freien Trägern angezeigt ist.“

Hintergrund

Infolge der gravierenden Versäumnisse des Jugendamtes – zuletzt beim tragischen Tod der elfjährigen Chantal – hat Sozialsenator Scheele der Bürgerschaft kürzlich die Grundlagen eines Qualitätsmanagements vorgestellt, das bis zum Sommer 2014 in allen Bereichen der öffentlichen Jugendhilfe eingeführt werden soll. Für die Freien Träger gilt es nach den Planungen des Senats nicht.

Das Qualitätsmanagement sieht vor, dass zunächst Prozessbeschreibungen in allen Bereichen der öffentlichen Jugendhilfe vorgenommen, Qualitätsmerkmale festgelegt und Kennzahlen bestimmt und evaluiert werden. Anschließend werden externe Auditierungen und Zertifizierungen durchgeführt.

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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