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19. Oktober 2024
Thüringen

Einigung zur Reform des Länderfinanzausgleichs

(LNP) Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher von CDU und CSU in den deutschen Landesparlamenten haben heute in Potsdam einstimmig Eckpunkte für den Länderfinanzausgleich und den bundesstaatlichen Finanzausgleich in den Jahren nach 2019 beschlossen. Darin sind unter anderem mehr Leistungsanreize, eine Bundeshauptstadthilfe für Berlin, ein demographischer Ausgleichsfaktor, der Abbau weiterer Mischfinanzierungen und ein schärferes Sanktionsregiment gegen Haushaltssünder vorgesehen. Der Vorsitzende der Sprecherkonferenz, der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring, verwies darauf, „dass damit erstmals Finanzexperten aus Geber- und Nehmerländern einen Konsens in dieser schwierigen Frage erzielt haben“.

Dem heute einstimmig gefassten Beschluss sind in einer einjährigen Beratungsphase zahlreiche Diskussionsrunden vorausgegangen, unter anderem mit Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und zahlreichen Wissenschaftlern. „Kerngedanke ist, dass die bundesstaatliche Solidarität erhalten bleibt, die Ausgleichsintensität jedoch zurückgefahren wird. Wo Unterschiede weitgehend eingeebnet werden, lohnt sich Leistung nicht“, so der Thüringer Fraktionsvorsitzende. Derzeit wird umso stärker ausgeglichen oder abgeschöpft, je weiter ein Land sich vom Länderdurchschnitt entfernt. Diesen Effekt wollen die Unionspolitiker laut Mohring durch eine Tarifglättung bei der Umsatzsteuerverteilung und im Länder-finanzausgleich abschwächen.

Berlin soll eine Bundeshauptstadthilfe erhalten, die den Ausgleichsbe-darf des Stadtstaats aus dem Länderfinanzausgleich deutlich reduzieren soll. Dadurch ergibt sich eine Entlastung anderer Länder, die für die Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs genutzt werden soll.

Wie der Vorsitzende der Sprecherkonferenz darlegte, „sollen besondere strukturelle Herausforderungen, die politisch kaum beeinflussbar sind, auch über 2019 hinaus durch Sonderbundesergänzungszuweisungen berücksichtigt werden. Zudem soll künftig der Effekt massiver demographischer Probleme durch Abwanderung im Ausgleichssystem abgemildert werden. Mischfinanzierungen wollen die Haushalts- und Finanzexperten so weit als möglich abbauen. „Aufgaben und Ausgaben gehören in eine Hand. Das gilt für die Kommunen und Länder genauso wie für den Bund und die EU. Diese Klarheit dient auch der Demokratie“, erklärte der CDU-Politiker.

Bereit sind die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher schließlich auch, dem Stabilitätsrat erforderlichenfalls mehr Kompetenzen einzu-räumen, „damit er seine Aufgabe als Hüter der innerdeutschen Finanz-stabilität vollumfänglich erfüllen kann“, wie es in der Entschließung heißt. Für die Jahre von 2020 an schlagen die Unionspolitiker außerdem ein automatisches gestuftes Sanktionsverfahren vor, mit dem die innerdeutsche Schuldenbremse durchgesetzt werden soll. Der Vorschlag geht damit über das bisherige Recht des Stabilitätsrats weit hinaus. Derzeit begutachtet er die Haushalte der Länder und wird vom kommenden Jahr an auch die Einhaltung des europäischen Fiskalpakts kontrollieren.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon :  (03 61) 37 72 200
Fax :  (03 61) 37 72 414

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