Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Elektronische Gesundheitskarten: Alte Karten sind weiter gültig

Elektronische Gesundheitskarten: Alte Karten sind weiter gültig

von Frank Baranowski
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(LNP) Eine falsche Angabe zur Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und zur Gültigkeit der alten Karten macht derzeit die Runde. So heißt es u.a. im SPIEGEL-Artikel vom 04.01.14, dass die alte Karte ab sofort ausgedient hätte und offiziell ihre Gültigkeit am 01.01.2014 verloren hätte. Weiter muss man nun eine neue eGK vorlegen, sonst würde man nicht mehr behandelt werden. Diese Information wurde ungeprüft einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom Oktober 2013 übernommen.

Die Sozialberatung der Linkspartei in Mönchengladbach hat seit dem Erscheinen des Artikels mehrere besorgte Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern bekommen und sieht sich daher zu einer Richtigstellung dieser bewusst von einigen Medien und Krankenkassen transportierten Mitteilung veranlasst:

Diese Mitteilung ist falsch! Die alten Versichertenkarten ohne Fotos behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf der Karte vermerkten Gültigkeitsdatum. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und mehrere Kassenärztliche Länder-Vereinigungen haben mittlerweile darauf hingewiesen. Geregelt ist die weiter bestehende Gültigkeit der alten Karten im Bundesmantelvertrag der Ärzte im § 19, Absatz 2.

„Wir finden es unverantwortlich, wenn bewusst Druck auf die Menschen ausgeübt werden soll, sich immer weiter der vollkommenen Überwachung der eigenen Person auszusetzen. Die dümmlichen Beschwichtigungen der Verantwortlichen, nur wenige Personen hätten Zugriff auf die Daten, halten selbst einer theoretischen Betrachtung dieser Problematik nicht stand. Die Wirklichkeit hat gerade in jüngster Zeit gezeigt, dass die Daten keineswegs sicher sind. Wer will das angesichts des gerade aktuellen Datenskandals bestreiten. Darüber hinaus ist es dem Patienten nicht möglich, Einsicht in seine gespeicherten Daten zu nehmen oder diese korrigieren oder löschen zu lassen. Nicht beim Arzt, nicht Zuhause und nicht bei der zentralen Sammelstelle, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik)“, erklärt die Sozialberatung der Partei in ihrer Stellungnahme.

DIE LINKE. empfiehlt allen Versicherungsteilnehmern, die alten Karten bis zum Ende der Gültigkeit weiter zu nutzen und bei anstehenden neuen Karten sich eine Erklärung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes von der jeweiligen Krankenkasse mit dem Recht zur Einsichtnahme der eigenen Daten, welche das BDSG garantiert, geben zu lassen. 

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