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Elke Barth (SPD): Wirkungsvolles Tariftreue-und Vergabegesetz in Hessen schaffen

(LNP) Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth, hat heute einen Entwurf der SPD für ein Tariftreue- und Vergabegesetz vorgestellt. „Bereits 2012 hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Hessen erarbeitet, um mittelständische Betriebe in Hessen vor Dumpingkonkurrenz zu schützen und um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Niedriglöhnen ausgesetzt sind. Die SPD-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf überarbeitet und neue Regelungen entwickelt, die die Rahmenbedingungen für die kleinen und mittelständischen Betriebe und Unternehmen weiterhin verbessert,  sozialen und ökonomischen Herausforderungen und insbesondere der Notwendigkeit wirkungsvoller Kontrolle Rechnung trägt“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Wiesbaden.

Öffentliche Aufträge machten etwa 20 Prozent des nationalen Bruttoinlandsprodukts und damit einen bedeutsamen Anteil der Wirtschaftskraft in Deutschland aus. Der öffentliche Bereich müsse schon aufgrund seiner hohen ökonomischen Bedeutung Vorbildcharakter haben. Daher habe die SPD festgelegt, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die nach Tarif entlohnen – unabhängig von der Höhe des Auftragswerts.

Der Gesetzentwurf regelt auch die Grenzen für freihändige Vergaben,  beschränkte und öffentliche Ausschreibungen neu. „Der Bundesrechnungshof hat bereits im Februar 2012 in einer Untersuchung anhand von 16 000 Vergaben festgestellt, dass die öffentliche Ausschreibung wirtschaftlichere Ergebnisse sowie einen besseren Schutz vor Korruption biete“, so Barth.

„Weitere wichtige Regelungen im Gesetzentwurf sind die Berücksichtigung der Erstausbildung und ökologischer Kriterien bei der Vergabe des Auftrages. Bei einem wirtschaftlich gleichen Angebot erhält das Unternehmen den Zuschlag, das in der Erstausbildung engagiert ist oder ökologische Kriterien im Betrieb berücksichtigt. „Meist sind es doch die kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort, die ausbilden und ihre Mitarbeiter anständig bezahlen. Das muss positiv bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden“, so Barth. Besonders wichtig sei auch, dass der eigentliche Auftragnehmer bei Verstößen von ihm beauftragter Nachunternehmer zur Verantwortung gezogen werden solle. Denn insbesondere im Baubereich wird bei größeren Aufträgen nur noch mit Subunternehmerketten gearbeitet. Dieser Entwicklung müsse Rechnung getragen werden.

„Das beste Gesetz ist wirkungslos, wenn es nicht kontrolliert wird. Aus diesem Grund wollen wir endlich eine Prüfbehörde im für Wirtschaft zuständigen Ministerium einrichten. Diese Prüfbehörde führt stichprobenartig und Anlass bezogen Kontrollen durch. Ziel ist es, etwa fünf Prozent aller öffentlichen Vergaben zu kontrollieren. Auch im öffentlichen Baubereich gibt es kaum Großprojekte, bei denen keine  Verstöße festzustellen sind. Gerade der Bereich der Kontrolle ist in Hessen unzureichend geregelt und daher unbedingt zu verbessern, “ sagte die Sozialdemokratin.

Mehtap Tekin
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