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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting – Kühn: „Öffnung der Ehe muss jetzt endlich kommen“

(LNP) Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt. Dazu Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wieder einmal ist es das Bundesverfassungsgericht, das der schwarz-gelben Bundesregierung die gleichstellungspolitischen Leviten liest. Das sind keine freundlichen Hinweise aus Karlsruhe – vielmehr ist die gängige Praxis beim Ehegattensplitting verfassungswidrig. Die gleichstellungspolitische Blockade von CDU/CSU ist falsch. Dass wiederholt Gerichte anstelle der gewählten Regierung Gesellschaftspolitik machen müssen, ist nur noch peinlich.“

Kühn weiter: „Respekt und großer Dank gilt all denjenigen, die seit vielen Jahren in der Gesellschaft und vor Gerichten als Klägerinnen und Kläger für Fortschritte bei der Gleichstellung kämpfen. Auf Antrag Hamburgs hat der Bundesrat kürzlich die Öffnung der Ehe beschlossen. Spätestens jetzt ist die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag gefordert, mit der Öffnung der Ehe die einzig sinnvolle Konsequenz aus diesem und aus den zahlreichen Urteilen zuvor zu ziehen. Dass eine Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beim Ehegattensplitting rückwirkend zum 1. August 2001 umgesetzt werden muss, zeigt nur umso deutlicher, wie ernst es dem Bundesverfassungsgericht ist.“

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31 – 1386
pressestelle@spd-fraktion.hamburg.de

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