Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Ankauf von Steuer-CDs stärkt den Rechtsstaat

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den Ankauf von Steuer-CDs stärkt den Rechtsstaat

von Frank Baranowski
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(LNP) Die rheinland-pfälzischen Liberalen begrüßten das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs zum Ankauf sogenannter Steuer-CDs. „Das Gericht hat sowohl die Steuerfahndung, als auch den Rechtsstaat gestärkt“, sagte der Vorsitzende der FDP Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing.

Er wies darauf hin, dass seine Partei stets die Einhaltung rechtlicher Standards bei der Verwertung sogenannter Steuer-CDs eingefordert habe und sieht sich in dieser Auffassung nun durch das höchste rheinland-pfälzische Gericht bestätigt. „Das Verfassungsgericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass auch bei der Steuerfahndung nicht der Zweck die Mittel heilige“, so Wissing. Vielmehr hätten die Richter die Verpflichtung staatlicher Stellen betont, „Beweise in rechtskonformer Weise zu erheben“. Das Verfassungsgericht habe damit die Arbeit der Steuerfahndung nicht erschwert, gleichzeitig aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards eingefordert.

Mit ihrer Forderung nach einer stärkeren gerichtlichen Kontrolle der Ermittlungsverfahren bei der Verwertung der Daten sogenannter Steuer-CDs, habe das Verfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Bekämpfung von Steuerkriminalität ein wichtiges Anliegen sei, dennoch aber nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden dürfe. „Auch bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität sei es ein Wesensmerkmal des Rechtsstaates, dass er sich an das Recht und Gesetz zu halten habe, so Wissing.

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