(LNP) Die Hortkostenbeteiligungsverordnung kommt mit weniger Einkommensstufen aus als ursprünglich geplant und die Erhöhungen fallen geringer aus. Darauf hat der CDU-Abgeordnete Maik Kowalleck heute in Erfurt hingewiesen. Das Kultusministerium hat seinen Entwurf auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion geändert. Die Union hatte im vergangenen November Einwände gegen die kleinteilige Staffelung erhoben und die Gebührenerhöhungen bemängelt. „Damit wird unnötiger Verwaltungsaufwand und ein übermäßiger Anstieg der Elternbeiträge vermieden“, sagte Kowalleck, der dem Bildungsausschuss des Landtags angehört.
Das Kultusministerium hatte ursprüngliche fünf Einkommensstufen statt der bis dahin drei vorgesehen und für die oberen Stufen erhebliche Erhöhungen veranschlagt. Die CDU-Fraktion befürchtete, dass „die Zahl derer zunehmen wird, die für eine niedrigere Gebühr ihre Einkommensverhältnisse offenlegen werden. Die Angaben hätten dann auch nachgeprüft werden müssen“, umriss Kowalleck die Sorge der Kommunen als den für die Horte zuständigen Schulträger. Nach der alten Verordnung zahlten die meisten Nutzer zwar den höchsten Beitrag, er war jedoch deutlich niedriger als vom Kultusministerium vorgeschlagen.
Kultus- und Finanzministerium haben den Entwurf unterdessen überarbeitet. „Wir hoffen, dass die nun festgesetzten vier Stufen und weitere Vereinfachungen Verwaltungsmehraufwand vermeiden helfen. Auch dem Anliegen der Landeselternvertretung nach einer familienfreundlichen Kostenregelung wird mit dem abgewandelten Verordnungsentwurf Rechnung getragen“, sagte Kowalleck abschließend.
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