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21. November 2024
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Erhöhung der Verdienstgrenze auf 520 Euro ist ein Irrweg

Erhöhung der Verdienstgrenze auf 520 Euro ist ein Irrweg

Minijobs müssen weiterhin reguliert werden

(lnp) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, wie heute berichtet wird, die Minijobgrenze zum 1. Oktober von 450 Eur auf 520 EUR zu erhöhen. Dazu ein Statement von Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 EUR auf 520 EUR besteht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Minijobs sind seit Jahren und würden es in Zukunft bleiben – eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie ist Armut im Alter vorprogrammiert. Es ist beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampelkoalition, die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen will. Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft.

Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe. Die Auswirkungen für die Branche sind dramatisch. Die Gewerkschaften werden das Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleiten: Es muss verhindert werden, dass der Niedriglohnsektor und die Armutsfalle vor allem für Frauen weiter zementiert werden.“

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), 01.02.2022
Bildquelle: pixabay

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