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Ernte-Brände in MV: Minister Backhaus mahnt Landwirte zu erhöhter Vorsicht

(LNP) Zu den Erntearbeiten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen neuen Zwischenstand – aber auch einen dringenden Appell des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an die Landwirte!
 
„Die hochsommerliche Witterung in der vergangenen Woche hat die Erntefortschritte deutlich begünstigt – vor allem beim Winterraps“, so Dr. Till Backhaus. Von insgesamt fast 200.000 ha sind derzeit ca. 111.300 eingefahren. Das entspricht 57% der Gesamtfläche. Die Ernte von Wintergerste ist dagegen nahezu abgeschlossen. Gut 111.000 von rund 114.000 ha sind abgeerntet. Der Ertrag liegt mit 68 Dezitonnen je Hektar über dem Vorjahresniveau (57dt/ha). Bis auf Sommerweizen, Hafer und Sommerraps habe die Ernte bei allen Druschfrüchten begonnen, sagte Backhaus.
 
Angesichts zahlreicher Brände im Zusammenhang mit der Ernte und der Einlagerung von Getreide, Heu und Stroh sagte der Minister: „Ich appelliere an alle in der Landwirtschaft Beschäftigten, aber auch an die Einwohner und Urlaubsgäste unseres Landes, jegliche Gefährdungen zu vermeiden.“ Zuletzt hatte auf der B192 aus ungeklärter Ursache ein Mähdrescher Feuer gefangen, zwei bis vier Hektar Getreide wurden vernichtet. Backhaus: „Im ländlichen Raum dauert es in der Regel 20 Minuten, bis die Feuerwehr am Einsatzort ist. Deshalb kommt es nicht nur auf Vorsicht und Vorbeugung an. Landwirte sollten stets geeignete Mittel für die Brandbekämpfung, z.B. Feuerlöscher, bereit halten.“
 
Weitere wichtige Maßnahmen und Empfehlungen:
– Reparaturarbeiten dürfen Landwirte nur auf Flächen durchführen, die frei von brennbaren Stoffen sind (Mindestabstand 5 Meter).
– Beim Einsatz von mehr als zwei Mähdreschern oder Heu- bzw. Strohbergungsmaschinen auf einer Erntefläche sind ein Gerät zum Anlegen von Wundstreifen (Bereich in dem sämtliches brennbares Material entfernt wird) und eine Mindestlöschwassermenge von 3000 Litern vor Ort vorzuhalten.

Auch bei der Lagerung von Heu und Stroh oder bei der Getreidetrocknung kann es durch Selbstentzündung oder Staubexplosionen zu Bränden kommen.
 
Deshalb sollten Lagerplätze aus Sicherheitsgründen eine Grundfläche von 2000 qm, das Volumen von 10.000 m³ und die Masse von 10.000 t nicht überschreiten. Um den Lagerplatz ist ein Wundstreifen von 10 m Breite zu ziehen. Zu weiteren Lagerplätzen oder Mülldeponien ist ein Abstand von 100 m einzuhalten. Zu Bahnstrecken, Wald-, Moor- und Heideflächen sollte der Abstand mindestens 50 m betragen – 25 Meter sind es zu Hochspannungsleitungen, öffentlichen Verkehrswegen sowie Wohn- und Stallgebäuden.
 
Der Minister: „Neben dem wirtschaftlichen Schaden für den betroffenen Landwirt wird bei einem Flächenbrand auch die Natur nachhaltig geschädigt. Es werden Lebensräume zerstört und zusätzliche CO2-Mengen freigesetzt. Hier sind Vorsicht und regelmäßige Kontrolle genauso wichtig, wie bei der Arbeit auf dem Feld.“

Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-6003
Telefax: 0385 588-6022
E-Mail:    m.saretz@lu.mv-regierung.de
Internet: www.mv-regierung.de/lu

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