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21. November 2024
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Fahrradleasing für Landesbeschäftigte in Schleswig-Holstein

Fahrradleasing für Landesbeschäftigte: Zuschlag für Rahmenvertrag erteilt

Als Arbeitgeber einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten

(lnp) Das Land Schleswig-Holstein will seinen Beschäftigten künftig die Möglichkeit bieten, ein Dienstfahrrad zu leasen. Nachdem das Kabinett Ende März auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold dem Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags zugestimmt hatte, erhielt heute die baron mobility service GmbH den Zuschlag. Die Firma aus dem niedersächsischen Oldenburg und das Land Schleswig-Holstein werden nun die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung des Fahrradleasings schaffen. Ziel ist es, das Fahrradleasing im Herbst anbieten zu können.

„Als Arbeitgeber leisten wir unseren Beitrag zur Mobilitätswende. Nachdem wir im vergangenen Jahr unseren Beschäftigten die Teilnahme am Jobticket für den ÖPNV ermöglicht haben, wollen wir in diesem Jahr das Fahrradleasing umsetzen. Ich möchte dazu ermutigen, wenn möglich vom Auto aufs Rad umzusteigen. Gerade angesichts steigender Benzin- und Dieselpreise ist das Fahrradleasing ein attraktives Angebot. Mein Ziel ist es, dass wir jetzt so schnell wie möglich in die Umsetzung kommen und dass auch die Tarifbeschäftigten von diesem Angebot profitieren. Dazu braucht es ein Einvernehmen mit den Gewerkschaften“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Finanzministerium das Ausschreibungsverfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrags gestartet. Das nun mit dem Anbieter vereinbarte Modell sieht vor, dass das Land seinen Bediensteten ein von einem teilnehmenden Fahrradhändler ausgewähltes Fahrrad oder E-Bike aus der jeweiligen Region im Wert von 750 EUR  bis 7.000 EUR für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums überlässt. Die Abwicklung erfolgt über die Online-Plattform von www.mein-dienstrad.de. Die monatliche Rate variiert je nach Wert des Fahrrads und wird vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch entstehen für die Beschäftigten steuerliche Vorteile. Zudem sind eine Vollkaskoversicherung sowie ein Wartungspaket mit jährlicher Inspektion des Fahrrads beim Händler enthalten. Das Fahrrad kann dienstlich sowie privat genutzt werden.

Die Berechtigung zum Fahrradleasing sollen Bedienstete in einem unbefristeten Beamtenverhältnis oder einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit erhalten. Ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Fahrradleasings innerhalb von drei Jahren die gesetzliche Altersgrenze erreichen oder aktuell keine Besoldung bzw. Vergütung erhalten, beispielsweise während einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubes.

Nach aktueller Rechtsgrundlage kann das Fahrradleasing derzeit zunächst nur Beamtinnen und Beamten des Landes angeboten werden. Für Tarifbeschäftigte muss ein entsprechender landesbezirklicher Tarifvertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder hatte Schleswig-Holstein sich dafür eingesetzt, dass eine Regelung auf Landesebene in Form eines landesbezirklichen Tarifvertrags ermöglicht wird. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften werden nun im Anschluss an die Zuschlagerteilung aufgenommen.

Quelle: Finanzministerium
Bildquelle: pixabay

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