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21. November 2024
Bayern

Fall Gurlitt: Der Sammler und der Minister

(LNP) Ein wesentlicher Grundpfeiler eines freiheitlichen Staates sind faire Gesetze und eine funktionierende, verlässliche Justiz. Dies unterscheidet ein solches Land von Bananenrepubliken und Diktaturen, in denen Gesetze den Bedürfnissen und Launen der Herrschenden angepasst werden. Leider wirft das Verhalten der bayerischen Justiz und des Justizministers, Winfried Bausback, im Fall „Gurlitt“ ein schlechtes Licht auf den Zustand der Institutionen unseres Landes.

20 Monate ist fast nichts passiert

Kurz die Chronologie der Ereignisse: 2010 fanden Zollfahnder bei Herrn Gurlitt eine größere Summe Bargeld, die aber unter der deklarationspflichtigen Grenze war. Trotzdem wurden Ermittlungen aufgenommen, die dann 2012 zu einer Durchsuchung der Wohnung von Herrn Gurlitt und der Beschlagnahmung von ca. 1200 Bildern, darunter auch sogenannte NS-Raubkunst, führte. 20 Monate geschah dann in Bezug auf die Bilder nichts, blieb auch die Öffentlichkeit uninformiert, bis das Magazin „Focus“ 2013 den Vorgang öffentlich machte.

Allein diese Bearbeitungszeit, oder besser diese Zeit der Inaktivität, und die Geheimniskrämerei sind keine Ruhmesblätter für die bayerischen Behörden. Glaubt man dem „Focus“, so versuchte die Justiz darüber hinaus einen „Deal“ einzufädeln. Man bot Herrn Gurlitt an, die Ermittlungen einzustellen, wenn er die Bilder dem Staat überlässt. Da dieser dazu offenbar nicht bereit ist, möchte nun Justizminister Bausback die gesetzlichen Grundlagen ändern. Die längst verstrichenen Verjährungsfristen sollen rückwirkend abgeschafft werden. Man wolle natürlich Herrn Gurlitt nicht unter Druck setzen, man suche eine einvernehmliche Lösung. Auch eine Stiftung, die Teile der Sammlung öffentlich zugänglich macht, ist im Gespräch.

Staat will Bilder per “Deal” bekommen

Für die Bayernpartei ist der ganze Vorgang extrem unbefriedigend. Ob Ermittlungen fortgeführt oder eingestellt werden, kann nicht das Ergebnis von Schachereien sein. Das Rechtsverständnis, das hinter einem solchen „Deal“ steckt, ist erschreckend. Es gibt im wesentlichen für diesen Fall zwei Möglichkeiten: Entweder Herr Gurlitt ist rechtmäßiger Eigentümer der Kunstwerke, dann hat er keinerlei Veranlassung, sich vom Staat zu einer Überlassung an diesen erpressen zu lassen. Oder er ist illegal im Besitz der Bilder, dann kann er über diese gar nicht rechtmäßig verfügen und keinesfalls dürfte er sie dem Staat einfach schenken.

Offensichtlich soll hier aber einfach – ohne, dass man lästige Hindernisse wie Recht und Gesetz berücksichtigen müsste – ein Zustand geschaffen werden, bei dem sich der Staat möglichst gut aus der Affäre ziehen kann und am Ende vielleicht sogar noch als “Retter” der Kunstschätze auftritt. Dem Ganzen setzt Herr Bausback mit seinen kaum verhüllten Drohungen die Krone auf. Aufgrund der Umstände hätte er genug zu tun, sein Haus und die unterstellten Behörden in Ordnung zu bringen. Seine Herangehensweise und seine Einstellung lassen aber an seiner generellen Eignung als Justizminister zweifeln.

Vorgehensweise bleibt fragwürdig

Wir sehen durchaus die moralische Komponente hinter dem Bilderfund. Nur ist auch das Recht nicht völlig blind für die Moral. Wenn also bspw. die ursprünglichen Eigentümer unter Druck gesetzt oder schlichtweg beraubt wurden, dann hat dies selbstverständlich Einfluss auf die rechtliche Bewertung des ganzen. Das ändert aber nichts daran, dass ein möglicher Anspruchsteller seinen Anspruch auf Teile der Sammlung belegen müsste. Darüber hinaus hat die Politik zur Lösung solcher Probleme lange Zeit gehabt, unbekannt waren sie nicht.

Dass es der Staat jahrzehntelang versäumt hat, das nationalsozialistische Unrecht konsequent aufzuarbeiten, ist unbestreitbar. Viele Täter wurden unbehelligt gelassen, manche Opfer nicht entschädigt. Dies kann man aber nun durch halbseidene Deals nicht wiedergutmachen. So entsteht vielmehr der ungute Eindruck, dass sich der Staat etwas rechtlich fragwürdig aneignen will. Und sollte das unwidersprochen hingenommen werden, dann ist nicht auszuschließen, dass er an dieser Vorgehensweise Geschmack findet. Natürlich würden auch weitere Eingriffe in Eigentumsrechte moralisch begründet werden.

“Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande” – so der Philosoph Augustinus von Hippo. Wehren wir den Anfängen.

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