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Fall Hoeneß: Seehofer schon acht Wochen vor Hausdurchsuchung und Haftbefehl informiert / Grüne werden weiter nachbohren

(LNP) Bereits am  25. Januar – also eine Woche nach der Selbstanzeige von Uli Hoeneß bei der Finanzbehörde und nach entsprechender Kenntnisnahme durch das Finanzministerium  – war Ministerpräsident Horst Seehofer von dem Fall informiert. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge hervor. Bis zur Hausdurchsuchung und der vorübergehenden Festnahme des Präsidenten des FC Bayern München vergingen damit noch einmal knapp zwei Monate.

Neben der Staatskanzlei und dem Finanzministerium ebenfalls frühzeitig eingeschaltet war das Staatsminsterium für Justiz und Verbraucherschutz. „Da fragt man sich schon, was auf dem Jahrmarkt der Informationen alles an wen auch immer durchgestochen werden konnte“, so Martin Runge, „zumal ja auch noch das Innenministerium wenig später mit der Causa, die aus ermittlungstechnischen Gründen eigentlich höchste Geheimhaltung erforderte, befasst war.“

Die Antworten auf die Anfrage der Landtagsgrünen ergeben nun folgende Chronologie: Am dem 17. Januar 2013 erhielt das Finanzministerium Kenntnis von der Selbstanzeige. Am 25. Januar wurde – nach Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft – Ministerpräsident Seehofer „aus der Staatsregierung heraus informiert“. Mündliche Informationen seitens des Generalstaatsanwalts ergingen am 1. Februar an die zuständige Fachabteilung des Justizministeriums. Und am 4. Februar wurde die Spitze des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz schriftlich durch den Generalstaatsanwalt München informiert.

Für die Landtagsgrünen stellt sich vor diesem Hintergrund eine weitere Frage: „Wie sind derart umfassende Rundum-Verlautbarungen mit dem ansonsten von Vertretern der Staatsregierung stets Mantra-artig hochgehaltenen Steuergeheimnis zu vereinbaren?“, fragt Martin Runge.

Holger Laschka
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