(LNP) Schwarzgeldgeschäfte, Insiderhandel, Steuerhinterziehung und Geldwäsche: Die Vorwürfe des seit fast sieben Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath, bestätigt durch einen inzwischen an die Öffentlichkeit gelangten internen Untersuchungsbericht der damaligen Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003, wiegen schwer. Umso unverständlicher ist es für Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, „dass das Justizministerium bei den fast offensichtlichen Unregelmäßigkeiten nicht den gleichen Ermittlungsaufwand betrieben hat, wie – möglicherweise zu Recht – bei Gustl Mollath selbst.“
Dass die Staatsanwaltschaft bei derart gravierenden strafrechtlichen Sachverhalten „gar nicht ermitteln durfte“, wie Justizministerin Beate Merk in einer Stellungnahme vom Dienstag argumentiert, hält Christine Stahl für „einen schlechten Witz“. Auch bei diesem Verfahren hätte der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten und auch den Vorwürfen des Angeklagten nachgegangen werden müssen: „Anhaltspunkte für Geldverschiebungen gab es bereits frühzeitig.“
Das von Beate Merk am Dienstag bemühte Argument der Verjährung greife jetzt womöglich nur, weil die ermittelnde Staatsanwaltschaft seinerzeit wohl „auf einem Auge blind“ gewesen sei. Der verantwortlichen Ministerin wirft Christine Stahl Versagen und lückenhafte Information des Rechtsausschusses bereits im Dezember 2010 vor. „Wenn Frau Merk der interne Prüfbericht frühzeitig vorlag, wäre Aktenstudium angesagt gewesen, statt der reflexartigen Verteidigung der eigenen Mitarbeiter.“
Christine Stahl will die Ministerin deshalb in der Plenumssitzung am Mittwoch stellen: „Sie muss uns jetzt sagen, wann die internen Bankakten vorlagen und weshalb den sehr konkreten Vorwürfen von Gustl Mollath nicht zeitnah nachgegangen wurde.“
Holger Laschka,
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