Startseite BundesländerSachsen Falscher Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft ist unprofessionell

Falscher Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft ist unprofessionell

von Frank Baranowski
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Staatsanwaltschaft ordnet Tat rechtlich falsch ein: Anklageschrift geht nur von Bedrohung und Beleidigung aus

Anwalt der Nebenklage will das im Prozess thematisieren

(LNP) Empört reagiert Jens Thöricht, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft für antifaschistische Politik, auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft für den am Dienstag beginnenden Prozess wegen eines rechten Überfalls auf ein junges Paar im Oktober 2012 in Hoyerswerda.

Bereits zuvor hatte Thöricht den Willen zur Aufklärung dieser rechten Straftat durch die angesetzte Prozessdauer von nur einem Tag bezweifelt. Nun sieht er seine Befürchtungen bestätigt: „Nach den uns vorliegenden Informationen wird den Tatverdächtigen in der Anklageschrift lediglich Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen.“, so Thöricht. Dies ließe Zweifel an der Fähigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufkommen, den Sachverhalt rechtlich zutreffend einzuordnen. „Das kommt einer Verharmlosung rechter Gewalt gleich, denn zutreffender wäre der Tatvorwurf des schweren Hausfriedensbruch und des Landfriedensbruch gewesen.“

Nach Auskunft des Anwaltes der Nebenklage, Klaus Bartl, werde diese Unprofessionalität der zuständigen Staatsanwaltschaft beim Prozess am Dienstag zur Sprache kommen.

Zum Hintergrund: Ein junges Paar aus Hoyerswerda wurde am 17. Oktober 2012 von 15 Nazis in ihrem Wohnhaus überfallen, weil sie beobachtet wurden, wie sie rechte Aufkleber von Laternen gekratzt hatten. Einige Angreifer warteten vor dem Haus und riefen Naziparolen, andere terrorisierten die beiden direkt im Hausflur vor ihrer Wohnung. Die Nazis stellten ihnen den Strom ab und verklebten den Türspion. Danach versuchten sie, die Wohnungstür aufzubrechen und brüllten Gewalt- und Morddrohungen durch den Hausflur. Unter den Augen der herzu gerufenen Polizei konnten die Nazis das Wohnhaus noch weitere zwei Stunden belagern. Erst als die Angreifer von sich aus zu einer nahe gelegenen Tankstelle weiterzogen, nahmen die inzwischen mit Verstärkung anwesenden PolizistInnen Personalien auf – einige der Täter hatten die Gruppe zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.

Auf Drängen der Polizei flüchtete das Paar nach dem Überfall aus Hoyerswerda. Thomas Knaup von der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien äußerte sich damals gegenüber dem MDR: „Es ist einfacher, zwei Personen von einem Ort zu einem anderen sicheren Ort zu verbringen, als 30 Personen beispielsweise zu bewachen oder permanent fünf Funkstreifenwagen vor eine Haustür zu stellen.“ Das Paar verlor damit sein Zuhause.

Der Prozess gegen die Angreifer findet am Dienstag, den 14. Januar um 10.00 Uhr, vor dem Amtsgericht Hoyerswerda (Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda ) statt.  Mehrere Antifaschistische Gruppen riefen mittlerweile dazu auf, den Prozess zu beobachten.

Thomas Dudzak
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