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Familie / Land will Betreuungsgeld stoppen

(LNP) Das Land Rheinland-Pfalz will im Bundesrat alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Betreuungsgeld zu verhindern. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat sich heute mit dem weiteren Vorgehen in dieser Frage befasst. Der Bundestag wird voraussichtlich Ende September über den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld abstimmen, danach wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. „Im Bundesrat werden wir den Vermittlungsausschuss anrufen, mit dem Ziel, das Gesetz aufzuheben“, erklärt Familienministerin Irene Alt.

Das Betreuungsgeld ist nach Auffassung des Familienministeriums nicht tragbar. Denn der  Gesetzentwurf gibt einen finanziellen Anreiz zur Unterbrechung der Berufstätigkeit und verfestigt dadurch die traditionelle Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern. Damit konterkariert er das Elterngeld, das in wenigen Jahren mehr Väter zur Elternzeit motiviert und junge Mütter zu einer früheren Rückkehr in den Beruf bewegt hat. Außerdem behandelt er nicht alle Eltern von kleinen Kindern gleich, sondern differenziert nach der gewählten Art der Kinderbetreuung.

Das Familienministerium lehnt das Betreuungsgeld auch ab, da für Eltern ein Anreiz geschaffen wird, ihren Kindern die frühkindlichen Bildungsangebote einer Kindertagesstätte vorzuenthalten. Dies wird voraussichtlich besonders zu Lasten derjenigen Kinder gehen, die von diesen Angeboten besonders profitieren würden. Mehrere Studien haben gezeigt, dass sich die Teilhabe- und die Chancengleichheit von Kindern mit dem Betreuungsgeld verschlechtern werden.

Familienministerin Irene Alt: „Die Bundesregierung hat die Sommerpause nicht genutzt, um das überflüssige Betreuungsgeld zu überdenken und zu verwerfen. Sie ignoriert eigene Studien und Stellungnahmen, die belegen, dass das Betreuungsgeld eine untaugliche Familienleistung ist.“

Eine kürzlich veröffentlichte Studie zu den familienbezogenen Leistungen des Bundes hat ergeben, dass für die Mehrheit der befragten Eltern finanzielle Leistungen von großer Bedeutung sind. Dabei ist klar, dass besonders bedürftige Familien finanzielle Unterstützung bekommen sollten – was die Bundesregierung so aber nicht einplant. Denn Hartz IV-Bezieher werden beim Betreuungsgeld voraussichtlich außen vor bleiben – dieses soll auf die SGB II-Leistungen angerechnet werden. Gleichzeitig zeigt die Studie aber auch, dass über 80 Prozent der Eltern Betreuungsangebote für kleine Kinder für sehr wichtig halten. Familienministerin Irene Alt: „Es wäre also gar nicht im Sinne der Eltern, wenn man Geld dafür anböte, dass Kinder nicht mehr in die Kita gehen. Was wir stattdessen brauchen, sind mehr Kita-Plätze.

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
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