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FDP folgt bei tariflichen Lohnuntergrenzen dem Wirtschaftsrat

(LNP) Zum Parteitagsbeschluss der FDP für tarifliche Lohnuntergrenzen erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger:

„Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn rot-grüner Prägung macht viele Menschen erst arbeitslos und dann arm. Tarifliche, regionen- und branchenspezifische Lohnuntergrenzen sind dagegen ein wirkungsvolles Instrument gegen soziale Verwerfungen. Ich begrüße ausdrücklich, dass nach der CDU nun auch die FDP dem Wirtschaftsrat gefolgt ist und weiße Flecken in der Tariflandschaft durch tarifliche Lohnuntergrenzen ersetzen möchte“, so Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Steiger weiter: „Alle Alarmglocken müssen schrillen, wenn in Westdeutschland mehr als ein Drittel und in den neuen Bundesländern sogar mehr als die Hälfte der Beschäftigten weder nach einem Branchen- noch nach einem Firmentarifvertrag bezahlt werden. Jeder Arbeitnehmer, der mit einer Entlohnung unterhalb seiner erbrachten Leistung bezahlt wird, ist einer zu viel. Wer seine Verantwortung für die hart arbeitenden Männer und Frauen in unserem Land ernst nimmt, dem muss es ein Anliegen sein, dass soziale Verwerfungen aufgrund weißer Flecken in der Tariflandschaft durch tarifliche Lohnuntergrenzen verhindert werden.

Gleichzeitig können nur Arbeitsplätze, deren Kosten am Markt erwirtschaftet werden, auf Dauer erhalten bleiben. So würde ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro nach Berechnungen des ifo Instituts über eine Million Arbeitsplätze in Deutschland gefährden.

Deshalb plädiert der Wirtschaftsrat für in der Tarifautonomie verankerte, branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen unter Berücksichtigung wichtiger Leitplanken:

– Vorrang für Tarifverträge: Lohnuntergrenzen dürfen nur dort in Frage kommen, wo es weiße Flecken in der Tariflandschaft gibt.
– Absage an politische Mindestlöhne: Für Lohnuntergrenzen müssen die Sozialpartner zuständig sein, nicht die Politik.
– Ermöglichung branchenspezifischer, regionaler Regelungen: Einen beschäftigungsfeindlichen bundeseinheitlichen Mindestlohn darf es nicht geben.“

Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Dr. Thomas Raabe
Geschäftsführer und Pressesprecher
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