(LNP) Das Plenum des Bayerischen Landtags hat am heutigen Donnerstag wesentliche Änderungen des Landesbankgesetzes beschlossen. Dies kommentiert Karsten Klein, haushaltspolitischer Sprecher und Vizefraktionschef der FDP-Landtagsfraktion:
„Die Stärkung des Parlaments im Landesbankgesetz war uns Liberalen seit 2008 ein wichtiges Anliegen. Heute setzen wir es um und gehen einen weiteren Schritt zur Sa-nierung der BayernLB. Der Bayerische Landtag ist Treuhänder für das Vermögen des Steuerzahlers und hat jetzt auf Initiative der FDP ein Mitspracherecht bei Erwerb und Verkauf von Beteiligungen der BayernLB.
Darüber hinaus gelten ab 2016 verschärfte Haftungsregeln für die Aufsichtsräte. Dies war uns Liberalen deshalb wichtig, weil Risikobereitschaft und Haftungshöhe immer zusammenhängen. Dies war auch das Ergebnis des leider nötig gewordenen Untersu-chungsausschusses, der sich mit den Verfehlungen der BayernLB vor dem Jahr 2008 beschäftigt hat. Deshalb haben wir ebenfalls dafür gesorgt, dass der BayernLB-Aufsichtsrat künftig auf qualifizierten externen Sachverstand zurückgreifen kann.“
FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
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