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Finanzierung des Landeslabors langfristig gesichert

von Frank Baranowski
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(LNP) Brandenburgs Staatssekretärin für Verbraucherschutz Almuth Hartwig-Tiedt und ihre Berliner Amtskollegin Sabine Toepfer-Kataw haben heute eine Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) unterzeichnet. „Damit ist die Finanzierung der Einrichtung langfristig gesichert“, so Hartwig-Tiedt. Ab 1. Januar 2014 wird sie den Vorsitz im Verwaltungsrat des Landeslabors übernehmen. Toepfer-Kataw hob die konstruktive Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg hervor. Sie sagte: „Das Landeslabor hat jetzt Planungssicherheit und kann seine wichtige Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger fortsetzen.“

Die neue Vereinbarung war notwendig geworden, weil die im Jahr 2009 mit Gründung des Landeslabors geschlossene Vereinbarung auf fünf Jahre befristet war und zum Jahresende 2013 auslaufen wird. Mit Unterzeichnung der neuen Vereinbarung haben die beiden Trägerländer für die folgenden fünf Jahre eine gemeinsame Finanzierung des Landeslabors bis 2018 zugesichert. Damit hat das Landeslabor eine stabile und verlässliche finanzielle Grundlage für die weitere Arbeit.

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg ist der zentrale Dienstleister beider Länder für die hoheitlichen Untersuchungsleistungen in den Bereichen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, des Veterinärwesens, des Umweltschutzes sowie der Geologie und Landwirtschaft. Insbesondere bei den Lebensmittelskandalen um nicht deklariertes Pferdefleisch und EHEC hat das Landeslabor seine hohe Leistungsfähigkeit nachgewiesen.

Auf der Grundlage des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg erhebt das Landeslabor kostendeckende Entgelte für erbrachte Laborleistungen. Dazu wurden zum Anfang dieses Jahres eine neue Preisliste und ein einheitliches Leistungsverzeichnis in Kraft gesetzt. Das Landeslabor kann somit verursachergerecht, kostendeckend und leistungsbezogen die Abrechnung gegenüber den Trägerländern sowie auch gegenüber Dritten vornehmen.

Zur Planung der Ressourcen werden mit dem Landeslabor jährlich Leistungsvereinbarungen für die hoheitlichen, gesetzlich erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen. Mit der neuen Finanzierungsvereinbarung wird die gemeinsame Verpflichtung der beiden Länder als Auftraggeber gegenüber dem Labor-Dienstleister herausgestellt. Damit ist die Arbeitsfähigkeit des Landeslabors auch für die nächsten fünf Jahre auf eine solide Grundlage gestellt.

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