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19. Oktober 2024
Hamburg

Flexibilisierung der Grundschulzeit / von Berg: Kinder da abholen, wo sie stehen

(LNP) Bei der Einschulung haben Kinder höchst unterschiedliche Lern- und Entwicklungsstände. Wer einmal abgehängt ist, holt den Rückstand oft nie wieder auf. Um das zu ändern, schlagen die Grünen eine Flexibilisierung der Grundschulzeit in den Klassen 1 und 2 vor – wenn eine Schule dies will. Die Fraktion bringt außerdem ins Gespräch, dass Kinder künftig auch zum Halbjahr eingeschult werden können. Der Antrag wird heute in der Bürgerschaft debattiert.

Die Folgen der Lernrückstände lassen sich in den Ergebnissen der jüngst vorgestellten KESS-13-Studie ablesen – dort wurden große Lernrückstände festgestellt. Die Ergebnisse der gerade vorgestellten IQB-Studie belegen zudem, dass in Hamburg die Bildungsungerechtigkeit besonders groß ist.

Dazu erklärt Dr. Stefanie von Berg, bildungspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bei der Bildungsungerechtigkeit nimmt Hamburg einen traurigen Spitzenplatz ein. Das ist nicht länger hinnehmbar. Deshalb fordern wir eine Flexibilisierung der Grundschulzeit. Das heißt: Die Klassen 1 bis 2 sollen Kinder in einem, zwei oder auch – wenn nötig – in drei Jahren absolvieren können. Bereits sieben Bundesländer haben mit Erfolg die flexible Schuleingangsphase erprobt oder eingeführt. Wir wollen dies auch in Hamburg ermöglichen. Wir wollen jedes Kind dort abholen, wo es steht. Lernrückstände von bis zu zwei Jahren lassen sich so aufholen. Diese Möglichkeit sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit und dient auch den schnell lernenden Kindern. Dies funktioniert allerdings nur in jahrgangsübergreifenden Klassen und wenn die Lehrkräfte darauf gezielt vorbereitet wurden. Voraussetzung ist für uns außerdem die Freiwilligkeit: Jede Schule soll selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen will.

Für manche Kinder ist auch der starre Einschulungstermin im Sommer ein Entwicklungshemmnis. Deshalb wollen wir prüfen lassen, ob eine Einschulungsmöglichkeit nach Weihnachten den unterschiedlichen Entwicklungsständen der fünf- und sechsjährigen Kinder entgegenkommt. Eine flexible Einschulung ist allerdings anspruchsvoll in der praktischen Umsetzung – daher ist es wichtig, diese Möglichkeit unter Beteiligung der Schulen, Kitas und des LEA zu prüfen.“

Hintergrund
Bereits jetzt lässt das HambSchG die flexible Eingangsphase zu (§11 (3)):

„Jede Schülerin und jeder Schüler gehört einer Klasse an, die von einer Klassenlehrerin oder einem Klassenlehrer geleitet wird, die für ihren beziehungsweise seinen schulischen Werdegang verantwortlich ist. Die Organisation des Unterrichts und sonstiger schulischer Pflichtveranstaltungen der einzelnen Schülerinnen oder Schüler orientiert sich an deren individuellem Bildungsweg. Sie kann unabhängig von ihrer oder seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse erfolgen.“

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175

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