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18. Oktober 2024
Saarland

Flüchtlinge erhalten Aufenthaltserlaubnis

(LNP) Dem Ersuchen der Härtefallkommission auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für vier Personen aus der Landesaufnahmestelle Lebach hat Monika Bachmann, Ministerin für Inneres und Sport, am 18.12.2012 stattgegeben. Eine pakistanische Staatsangehörige und ihre drei Kinder können weiterhin in Deutschland leben.

„Alle vier Personen haben durch die Vorlage ihres Passes und somit durch die Offenlegung ihrer Identität letztendlich dazu beigetragen, ein Bleiberecht zu erhalten“, sagte Innenministerin Monika Bachmann.

Die Familie reiste 2004 in die Bundesrepublik Deutschland ein und betrieb erfolglos Asylverfahren. Eine Aufenthaltsbeendigung war wegen der nicht geklärten Identität und der fehlenden Rückkehrdokumente bisher nicht möglich. Drei weitere gut integrierte volljährige Kinder der Familie hatten bereits Mitte des Jahres 2012 ihre Reisepässe vorgelegt, sodass die Ausländerbehörde ihnen die beantragten Aufenthaltserlaubnisse erteilten konnte.

Ministerin Monika Bachmann: „Für einen Verbleib der restlichen Familie sprach grundsätzlich der zwischenzeitlich fast neunjährige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die weitgehend erfolgte Integration der Familie – vor allem der Kinder.“

Die pakistanische Staatsangehörige hat bereits an verschiedenen Deutschsprachkursen teilgenommen und in einer Kindertagesstätte gearbeitet.

Eine volljährige Tochter hat die Schule in Lebach besucht und absolviert zurzeit eine Berufsausbildung als Verkäuferin. Der Sohn hat ebenfalls in verschiedenen Arbeitsverhältnissen gestanden. Die noch minderjährige Tochter besucht die Schule in Lebach, sodass bei allen bereits eine Verwurzelung in die hiesige Gesellschaft stattgefunden hat.

Ministerin Monika Bachmann: „Mit den Aufenthaltserlaubnissen können alle Familienangehörige gemeinsam in Deutschland bleiben und haben die Sicherheit, auch weitere Weihnachtsfeste mit den hier bereits gefundenen Freunden zu verbringen.“

Die Familie ist nun verpflichtet, sich eine Wohnung außerhalb der Landesaufnahmestelle zu suchen und zu ihrem Lebensunterhalt beizutragen.

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Inneres und Sport

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