(LNP) Das Bundesverkehrsministerium hat der vom Land Nordrhein-Westfalen geplanten „Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit für den Passagierflugverkehr am Verkehrsflughafen Köln/Bonn“ widersprochen. Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums als Oberste Luftfahrtbehörde ist für das Land bindend.
NRW-Verkehrsminister Michael Groschek informierte heute das nordrhein-westfälische Kabinett über die Entscheidung des Bundesministers. „Wir haben gekämpft und verloren; Bundesrecht bricht Landesrecht. Das heißt nicht, dass wir das Ziel ‚Nachtflugverbot für Passagierflüge’ langfristig aufgeben. Vorerst versuchen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Flughafen, den nächtlichen Lärm zu reduzieren“, sagte Minister Groschek. Es sei bedauerlich, dass sich der Bund gegen die berechtigen Interessen der Flughafenanlieger gestellt habe.
Mit Schreiben vom 18. April 2012 hatte das damalige MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr) dem Bundesminister die geplante Änderung der Betriebserlaubnis für den Flughafen zur Kenntnis und Zustimmung vorgelegt. Danach sollte es ein Nachflugverbot für Passagierflugzeuge in der nächtlichen Kernruhezeit von 0.00 bis 05.00 Uhr geben.
Pressekontakt: bernhard.meier@mwebwv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1013
Kerstin Sohmann
Pressereferat
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0211/3843-1022
Fax: 0211/3843-9004
Email: Kerstin.Sohmann@mbwsv.nrw.de
Internet www.mbwsv.nrw.de