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21. November 2024
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Forderung: BaFin soll härter gegen überhöhte Provisionen vorgehen

Forderung: BaFin soll härter gegen überhöhte Provisionen vorgehen

BdV-Vorstand Axel Kleinlein wünscht mehr Handlungsspielraum für die Aufsichtsbehörde

(lnp) Die Finanzaufsicht BaFin bekommt Unterstützung vom Bund der Versicherten e. V. (BdV), um gegen überhöhte Provisionen und Vertriebskosten vorzugehen. „Es ist längst an der Zeit, dass eine selbstbewusste Aufsichtsbehörde der Provisionsabzocke bei Versicherungen den Kampf ansagt“, meint Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Jüngst erklärte Frank Grund, oberster Versicherungsaufseher, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass er prüfen möchte, ob und welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass über Provisionen „Fehlanreize“ im Versicherungsvertrieb gesetzt werden. „Schon jetzt gibt es genügend rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsbehörde, um gegen überhöhte Provisionen vorgehen zu können“, sagt Kleinlein. Er räumt jedoch ein: „Es bedarf einer mutigen BaFin, um den aufsichtsrechtlichen Spielraum auszuschöpfen.“

Hintergrund ist die Ankündigung der BaFin, mit schärferem Blick die Vertriebskosten und Provisionen beim Versicherungsvertrieb zu beobachten. Deren oberster Aufseher Frank Grund deutete schon in der Vergangenheit an, dass er Handlungsspielraum für die Aufsicht sieht, bei unangemessen hohen Provisionen eingreifen zu können. Nun erklärte er, genau anzuschauen, ob „die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden.“ Derartige Fehlanreize liegen dann vor, wenn Versicherungsvermittler hauptsächlich mit dem Blick auf hohe Provisionen bestimmte Verträge verkaufen (oder diese gegenüber geeigneteren Verträge bevorzugen), auch wenn diese für die individuelle Situation nicht bedarfsgerecht sind.

Das Aufsichtsrecht sieht schon jetzt einen Abschlusskostendeckel vor, wenn es darum geht, wie hoch die nach einem bestimmten versicherungsmathematischen Verfahren angesetzten Abschlusskosten sein dürfen. Dieses sogenannte Zillmerverfahren ist schon seit einem Jahrhundert steter Kritikpunkt der Verbraucherschützer*innen und erlaubt, derzeit 2,5 Prozent der Beitragssumme anzusetzen. „Schon diese Zillmerung von 2,5 Prozent der Beitragssumme ist schlicht Abzocke, weil sie damit die versicherte Leistung deutlich mindert“, erklärt Kleinlein. In der Praxis übersteigen die Provisionen zuzüglich der weiteren Vertriebskosten aber oft sogar diesen Wert. „Schon jetzt könnte die Aufsicht mit Blick auf die maximal zulässige Zillmerung eigentlich tätig werden“, erklärt Kleinlein.

Die Diskussion der letzten fünf Jahre um einen Provisionsdeckel für kapitalbildende Verträge wie Riester- und Rürup-Renten sollte diese Diskussion beenden. Jedoch konnte sich die letzte Regierung nur auf einen kleinen Deckel für Restschuldversicherungen einigen. Aber auch die Ampel spart dieses Thema in ihrem Koalitionsvertrag aus. „Es ist schade, dass gerade Herr Scholz, dem das Thema als ehemaliger Finanzminister sehr bekannt ist, keinen politischen Handlungsbedarf zu sehen scheint“, beklagt Kleinlein. Daher setzt er nun auf eine mutige BaFin, um sich des Themas anzunehmen. Sein Wunsch: „Hoffentlich räumt der neue Finanzminister Lindner den Aufseherinnen und Aufsehern mehr Eigenverantwortung ein, wenn es darum geht, den Spielraum des Aufsichtsrechts voll auszuschöpfen.“

Quelle: Bund der Versicherten e. V., 07.01.2021
Bildquelle: pixabay

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