(LNP) „Der Erkenntnisgewinn aus der Diskussion über einen Bericht des Landesrechnungshofes über die EBS-Förderung, von dem sich derzeit nur ein Entwurf in der internen Abstimmung befindet, ist überschaubar. Deutlicher tritt der beständige Hang der Opposition zum Dreiklang Kritisieren – Skandalisieren – Kriminalisieren hervor. Im Gegensatz zu den Aussagen der Opposition hat Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann in Sachen EBS rechtzeitig, energisch, unmissverständlich, verantwortungsvoll und glasklar gehandelt – das ist genau das Gegenteil von ‚Verharmlosung‘.“ Mit diesen deutlichen Worten entgegnete der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Rolf Müller, der Kritik der Opposition an Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann in der Plenardebatte. Die Mittel des Landes werden in die Schaffung neuer Studienplätze und die Einrichtung einer Rechtsfakultät, der „Law School“, in Wiesbaden investier t, die gleichzeitig das alte Amtsgericht und damit ein komplettes Stadtviertel aufwertet.
Müller machte in diesem Zusammenhang auch deutlich: „Die fehlerhafte Verwendung öffentlicher Mittel in erheblicher Höhe wesentlich im ersten Förderjahr 2009 war in der Tat kein ‚Kavaliersdelikt‘. Daher war es richtig, dass das Wissenschaftsministerium von der üblichen Praxis abgewichen ist und im vergangenen Jahr 2011 bereits vor Ende des Projektes reagiert und damit begonnen hat, die Belege intensiv, transparent und mit externen Beratern zu prüfen. Dies hat die Möglichkeit eröffnet, die Organisationsmängel innerhalb der Hochschule schnell zu beheben und die missbräulich verwendeten Mittel umgehend zurückzufordern. Das ist die Leistung von Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann.“
Der sich nun in der Abstimmung befindliche Prüfungsbericht sei eine gemeinsame Entscheidung im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst Ende 2011 gewesen: „Jetzt soll mit einzelnen Abschnitten und nicht abgestimmten Passagen erneut versucht werden, Stimmung gegen das Gesamtprojekt zu machen. Dabei nimmt man billigend in Kauf, dass die EBS durch Gerüchte und Halbwahrheiten nachhaltig beschädigt wird“, so Müller.
Zu der Behauptung, die bisherigen Informationen seien „unzureichend“, betonte Müller: „Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann hat allein 2011 im Rahmen von Sitzungen des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages am 26. Januar und am 6. April unter ‚Verschiedenes‘ sowie durch die Beantwortung von Berichtsanträgen am 11. Mai (12 Fragen), am 1. Juni (11 Fragen), am 17. August (32 Fragen), am 28. September (36 Fragen) und am 7. Dezember (12 Fragen) ausführlich und präzise Rede und Antwort zu den schwammigen Fragen und Unterstellungen der Opposition gestanden. Allein hieraus wird deutlich, dass das Ministerium das größte Interesse der Beteiligten an einer Aufklärung und Abstellung dieser Probleme hatte und weiterhin hat.“
„Der Ruf nach ‚Transparenz’ gegenüber der Wissenschaftsministerin geht an die falsche Adresse. Der Opposition geht es allein darum, den Gedanken privater Initiative und privaten Engagements im Hochschulbereich generell zu diskreditieren. Das allerdings ist mit uns nicht zu machen“, erklärte Müller.
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