Startseite BundesländerHessen Fracking / Dirk Landau: „Anhörung liefert wichtige Erkenntnisse“ – „Kein Fracking in Hessen, solange Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können“

Fracking / Dirk Landau: „Anhörung liefert wichtige Erkenntnisse“ – „Kein Fracking in Hessen, solange Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden können“

von Frank Baranowski
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(LNP) Als „sehr interessante und lehrreiche Veranstaltung“ bezeichnete der wasserpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Landau, die heutige Anhörung zur Frage einer möglichen unkonventionellen Erdgasförderung („Fracking“) in Nordhessen. Die Anhörung, bei der Experten und Sachverständige aus unterschiedlichen Bereichen Ihre Sachkenntnis und Positionen zur Sicherheitslage bei möglichen Fracking-Vorhaben erläuterten, habe vor allem die Erkenntnis gebracht, dass vor jeder Form der weiteren Genehmigung noch erheblicher Forschungs- und Untersuchungsbedarf bestehe.

„Fracking kommt für uns nur dann in Frage, wenn jede Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Die heutige Anhörung hat wichtige Erkenntnisse geliefert, aber sicher nicht alle Bedenken ausgeräumt. Es ist klar geworden, dass hier noch eine Reihe von Antworten gegeben werden müssen, bevor abschließend entschieden wird. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass Staatsministerin Lucia Puttrich zugesichert hat, keine Genehmigungen auszusprechen, bevor nicht eine detaillierte Auswertung der entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten stattgefunden hat. Wir lehnen diese Technik nicht grundsätzlich ab – sie kann aber nur zum Einsatz kommen, wenn sie sicher ist und die Menschen sowie das Wasser und Flora und Fauna in Nordhessen keinesfalls gefährdet“, so Landau.

Der CDU-Politiker verwies nochmals darauf, dass in Nordhessen derzeit noch gar keine Anträge für Genehmigungen vorlägen. Das Unternehmen BKN habe lediglich einen Erlaubnisantrag für die ausschließliche Nutzungsberechtigung des Gebietes gestellt. Hiermit sei keinerlei Recht für Erkundungen oder gar Probebohrungen verbunden. Dennoch sei es richtig, schon zu diesem sehr frühen Verfahrensschritt genau hinzuschauen und die notwendigen wissenschaftlichen Analysen durchzuführen. Auch sei zeitnah zu entscheiden, ob und welche rechtlichen Schritte notwendig seien, um die gesetzlichen Grundlagen für eine spätere Entscheidung zu schaffen. Hierbei seien die klare Priorität für den Grundwasserschutz und die Klärung von Anwendungsvorschriften aus dem Wasserrecht ebenso wichtig, wie die Frage nach der Anwendung einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für Probebohrungen. Nicht zuletzt müsse eine frühe und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen vor Ort sichergestellt werden. Auch hierzu habe das Ministerium bereits eine rechtliche Prüfung zugesagt.

„Sicherheit und Sorgfalt gehen hier eindeutig vor Schnelligkeit. Entscheidungen in einem so sensiblen Bereich bedürfen einer umfassenden wissenschaftlichen Prüfung. Wir wollen die Vor- und Nachteile an Hand wissenschaftlicher Kriterien beurteilen. Es ist richtig, dass wir uns dafür Zeit nehmen und die offensichtlichen Sorgen der Menschen sehr ernst nehmen. Die heutige Anhörung war ein guter Auftakt für diese Prüfungen. Die Vorgehensweise der Landesregierung stellt sicher, dass hier keine übereilte Entscheidung getroffen wird“, sagte Landau.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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