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FREIE WÄHLER sehen Verbraucherschutz bedroht / EU beschließt visuelle Fleischbeschau von Schlachtschweinen

(LNP) Das EU-Parlament hat sich während seiner Sitzung am 9. Oktober 2013 für eine Verordnung der EU-Kommission ausgesprochen, nach der nur noch die visuelle Fleischbeschau von Schweine-Schlachtkörpern vorgesehen ist. Darüber hinaus sei hierfür zukünftig auch betriebseigenes Personal erlaubt. Das Anschneiden und Abtasten von z.B. Lymphknoten, das bisher den Standards entsprach, soll zukünftig nur noch durchgeführt werden, wenn Risiken für den Verbraucher- oder den Tierschutz vorliegen.

Nicht nur die Fleischbeschauer schlagen Alarm, auch die Bundestierärztekammer (BTK) sieht diese Entscheidung sehr kritisch. Und selbst der europäische Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hatte sich erst im September 2013 gegen diese einschneidende Änderung ausgesprochen.

Konkret besteht die Gefahr, dass Krankheiten übersehen und nicht lebensmitteltaugliche Tiere in den Verkehr gebracht werden. Gerade für die Diagnose mancher auf Menschen übertragbarer Informationskrankheiten reicht eine visuelle Kontrolle nicht aus.

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung mit dem Argument verbesserter Hygienestandards. Durch den Verzicht des Abtastens und Anschneidens sei die Gefahr der Keimübertragung von einem Schlachtkörper auf den nächsten wesentlich geringer. Die BTK betont jedoch, dass die Tierärzteschaft sich diese Risikos aufgrund ihrer fundierten Ausbildung durchaus bewusst sein und Maßnahmen wie der Wechsel des Messers eine Selbstverständlichkeit darstellten.

Die EU-Verordnung ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER doppelt schlimm. Nicht nur, dass künftig das Hinsehen entscheidet, welches Tier zum Verzehr geeignet sei oder welches nicht – auch das der Schlachthof sein eigenes Personal die Fleischbeschau vornehmen lässt, stößt bei den FREIEN WÄHLER auf Unverständnis. So kann zukünftig ein Werkvertragsmitarbeiter, der zudem noch deutlich schlechter bezahlt wird als ein Tierarzt, über die Verzehrfähigkeit eines Schlachtschweins entscheiden.

Arnold Hansen, FREIE WÄHLER Ganderkesee, sieht darin eine weitere Methode, viel Geld zu sparen. Tiere können nach der neuen Verordnung schneller geschlachtet werden. Die bisher vorgesehene ca. 50 Sekunden dauernde Fleischbeschau pro Schweinehälfte war in der Praxis angesichts der schneller laufender Bänder schon kaum zu halten. Hansen weiter: „Statt einer dringend notwendigen Aufstockung des Personals in den Schlachthöfen wird der Verbraucherschutz mit Füßen getreten. Und die bisherige Praxis zeigt es ja deutlich genug, Krankheiten findet man nur, wenn man auch konkret danach sucht.

Udo Striess-Grubert
Landespressesprecher FREIE WÄHLER Niedersachsen
Geschäftsstelle
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