(LNP) Anlässlich des morgigen Inkrafttretens der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – fordert Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, eine Anpassung des deutschen Sexualstrafrechts an die Vorgaben dieser Konvention: „Artikel 36 der Istanbul-Konvention verlangt, dass die Unterzeichnerstaaten ‚nicht einverständliche sexuelle Handlungen‘ unter Strafe stellen. Damit ein Täter wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung bestraft werden kann, müssen jedoch nach der bisherigen Regelung in § 177 StGB Faktoren wie ‚Gewalt‘, ‚Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben‘ oder ‚Ausnutzen einer schutzlosen Lage‘ gegeben sein. Der fehlende Wille des Opfers spielt bisher keine Rolle. Das führt dazu, dass zahlreiche strafwürdige Situationen bisher nicht als Vergewaltigung unter Strafe gestellt sind“, erklärt Streibl.
Leider sehe auch der jetzige Entwurf des Bundesjustizministers zur Änderung des Strafgesetzbuchs die notwendige Anpassung der Vorschrift nicht vor, so Streibl: „Widerspricht das Opfer beispielsweise nicht mit Worten, wird es vom Täter überrascht oder ist es aus Angst erstarrt, so kann der Täter derzeit nicht nach § 177 StGB bestraft werden – das ist blanker Hohn für die Opfer sexueller Übergriffe.“
Auch Eva Gottstein, MdL und frauenpolitische Fraktionssprecherin, appelliert an den Gesetzgeber: „Eine Anpassung der Regelung wäre ein wichtiges Signal für die Opfer. Außerdem wäre dies ein deutliches Zeichen für potenzielle Täter, dass künftig das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfassend zu respektieren ist. Erst dann entspricht diese Gesetzesvorlage der tatsächlichen Erlebnissituation von vielen Frauen.“
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