Startseite BundesländerBayern Freistaat führt Kriminalakten über 1, 7 Millionen Bürger / Susanna Tausendfreund: „Stigmatisierende Einträge müssen überprüft und gelöscht werden“

Freistaat führt Kriminalakten über 1, 7 Millionen Bürger / Susanna Tausendfreund: „Stigmatisierende Einträge müssen überprüft und gelöscht werden“

von Frank Baranowski
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(LNP) 1.733.745: Über diese unglaubliche Zahl von Bürgerinnen und Bürgern führt die Polizei laut Auskunft des Innenministeriums Daten im so genannten Kriminalaktennachweis (KAN-Datei). Darin finden sich Einträge über einschlägige Strafverfahren ebenso, wie bloße Verdachtsmomente. „Eine Vielzahl der Personen, über die Einträge in der KAN-Datei gespeichert sind, wird damit stigmatisiert und läuft Gefahr, bei möglichen Konflikten mit Behörden vorverurteilt zu werden“, erläutert die innenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Susanna Tausendfreund, die besondere Brisanz dieser Zahl. Auch bei Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen verblieben die Einträge in der Regel in der bayerischen Datei. Die sogenannte Nachziehklausel führe außerdem dazu, dass ältere Einträge gespeichert blieben, sobald ein neuer hinzukäme. 
 
Deutschlandweit werden laut einer jüngst von Bayerns Datenschutzbeauftragtem Dr. Thomas Petri in einem Radiointerview genannten Zahl lediglich 4,6 bis 4,7 Millionen Kriminalakten geführt. Ein gutes Drittel aller Akten beträfe damit bayerische Bürgerinnen und Bürger, „die aber ganz sicher nicht krimineller sind, als die Menschen anderorts“, so Susanna Tausendfreund. Die horrende Zahl zum bayerischen Kriminalitätsaktennachweis erfuhren die Landtagsgrünen jetzt als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Innenminister Joachim Herrmann. Der Bayerische Rundfunk hatte jüngst (am 17. März im Funkstreifzug) unter dem Titel „Wie Bürger in Verdacht und in Verruf geraten“ darüber berichtet, welche negativen Auswirkungen ein KAN-Eintrag für Betroffene haben kann.

„Wir fordern eine Überprüfung der Kriterien für die Einträge und der Speicherfristen sowie die Löschung aller Einträge, die wegen bloßer Verdachtsmomente erfolgten und aller Einträge zu Verfahren, bei denen die BürgerInnen frei gesprochen wurden“, so Susanna Tausendfreund, die „einen sensibleren Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger“ anmahnt.
 
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