Zur Entscheidung des DFB-Präsidiums, die bereits getroffene Zusage, das Freundschaftsspiel der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen Gibraltar in Bremen auszutragen, wieder zurückzuziehen
(LNP) Der Vorsitzende des DFB-Präsidiums, Björn Tschöpe, erklärt: „Bei allem Verständnis dafür, dass die DFB-Verantwortlichen mit der politischen Entscheidung Bremens nicht einverstanden sind: Die heutige Entscheidung des DFB wirft ein Schlaglicht auf das Verhältnis von mächtigen Unternehmen und Verbänden zum demokratischen Staat. Der Versuch, sich mit wirtschaftlicher Macht Gefolgschaft und Gefälligkeiten zu organisieren, wird in diesem Fall erfolglos bleiben. Gesellschaftliche Streitthemen werden in den Parlamenten entschieden und durch unabhängige Gerichte kontrolliert.“
Weiter führt er aus: Es ist nicht der Staat als abstraktes Gebilde, es ist die Allgemeinheit, alle Steuerzahler, die für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen müssen, wenn dies nicht diejenigen tun, die mit der Austragung der Fußballspiele Millionen verdienen. Und eines ist völlig unstrittig: Vor dem Gesetz sind alle gleich, da gibt es für mich überhaupt keinen Spielraum. Vorzugsregeln für wirtschaftlich Privilegierte darf es nicht geben. Sollten Herr Rauball und Herr Niersbach in der Zukunft wieder Interesse an einem konstruktiven und gerne auch kritischen Dialog haben, sind sie dazu nach Bremen herzlich eingeladen. Erpressen lassen werden wir uns allerdings nicht.“
Völlig jedes Maß verloren habe zudem der DOSB-Präsidenten, Alfons Hörmann, wenn er drohe, dass auch der DOSB Bremen meiden werde, wenn er die Chance dazu sieht. „Das kommt einer Geiselhaft des Breitensports gleich. Solche entrückten Boykottdrohungen, um finanzielle Interessen einzelner weniger durchzusetzen, sind mit gemeinwohlorientierter Sportpolitik unvereinbar. Der DOSB sollte überlegen, ob Herr Hörmann als Präsident noch tragbar ist.“
In der Sache nimmt Tschöpe wie folgt Stellung:
„In vielen anderen europäischen Ländern, bspw. in England, Frankreich oder Spanien werden die Profifußballvereine zur Deckung der durch sie im Zusammenhang mit den Fußballspielen verursachten Kosten für den Polizeieinsatz selbstverständlich herangezogen.
Die Tatsache, dass die Deutsche Fußball-Liga für die durch sie veranlassten Polizeikosten im Rahmen der Bundesligaspiele in Anspruch genommen wird, bedeutet im Gegenzug im Übrigen nicht, dass sie dadurch Einfluss auf die Arbeit der Polizei gewinnen würde. Dies ist alleinige Angelegenheit der örtlichen Polizei- sowie der zuständigen Innenbehörden.
Und auch das Argument, „Sicherheit dürfe kein Preisschild haben“, verfängt nicht. Das deutsche Gebührenrecht kennt eine Reihe von Tatbeständen, bei denen die durch private oder privatwirtschaftliche Zweckveranlassung ausgelösten Kosten, in Rechnung gestellt werden. Bspw. bei der Sicherung von Schwertransporten oder dem Fehlalarm von Alarmanlagen.“
Abschließend kündigte der sozialdemokratische Fraktionschef an, dass Bremen seinen Weg konsequent weitergehen werde. „Wir haben gar keine Wahl, uns fehlt das Geld an allen Ecken und Enden, bei Kindergärten, Schulen, Straßeninstandhaltung. Die Bremische Bürgerschaft wird in ihrer September-Sitzung deshalb auch die notwendige Gesetzesänderung beschließen. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, einen entsprechenden Gebührenbescheid anlässlich des nächsten Risikospieles an die DFL zu adressieren. Wir sind als frei gewählte Volksvertreter unserem Gemeinwesen und den Bremerinnen und Bremern verpflichtet und nicht einem milliardenschweren Verband.“
André Städler
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion Land Bremen
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