Startseite BundesländerSaarland Funktionierende Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher – Zwei Beispiele aus dem Saarland

Funktionierende Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher – Zwei Beispiele aus dem Saarland

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) mit Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder wird sich bei seiner Tagung heute und morgen in Saarbrücken u.a mit wichtigen Verbraucherschutz-Themen beschäftigen. Dabei werden  Vorlagen zu Fragen der Geräte- und Produktsicherheit sowie Detailabsprachen zur Marktüberwachung beraten.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich in allen Lebensbereichen darauf verlassen können, dass technische Produkte wie Maschinen, Elektroartikel, Haushaltsgeräte und Spielzeug sicher und gesundheitlich unbedenklich sind“, unterstreicht Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger. Um den Schutz vor gefährlichen technischen Produkten zu gewährleisten, haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Marktüberwachungsbehörden zur Kontrolle des Binnenmarktes aufgebaut. Im Saarland obliegt die Kontrolle der Produkte, die unter das Produktsicherheitsgesetz fallen, der Gewerbeaufsicht im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).

Wie notwendig und unverzichtbar diese Kontrollaufgaben sind, verdeutlicht Ministerin Rehlinger an zwei Beispielen aus jüngster Zeit:

Wenn erhebliche Gefahren von Produkten ausgehen, ist die Gewerbeaufsicht berechtigt, diese zu vernichten. So geschehen mit 40 Notstromaggregaten für private Nutzer, von denen das Risiko eines tödlichen Stromschlages ausging. Unter Spannung stehende Bauteile konnten mit den Fingern berührt werden.

Die Notstromaggregate wurden von der Gewerbeaufsicht unbrauchbar gemacht und verschrottet.

Zweites Beispiel: Über Ebay wurden Stahlseile unterschiedlicher Längen (von 20 bis 50 m) und Durchmesser (von 8 bis 12 mm) mit Seilschlaufen und Lasthaken angeboten, die zahlreiche Mängel aufwiesen. Ein saarländischer Importeur hatte sie aus China eingeführt. Der Mängelkatalog reichte von ungenügender Kennzeichnung aufgrund fehlender Angaben auf dem Typenschild und fehlender Tragfähigkeits- bzw. Belastungsangaben bis hin zu einer unvollständigen Bedienungsanleitung für die Lastaufnahmemittel. Durch den Hersteller nachgereichte Dokumente waren unvollständig und enthielten falsche Angaben. Die gut 1300 Stahlseile wurden unter Aufsicht der Zollbehörden und der Marktüberwachungsbehörden in einen Container verladen und verplombt auf den Rückweg nach China geschickt.

Dazu Ministerin Rehlinger: „Eine konsequente Marktüberwachung ist Voraussetzung für einen wirksamen Verbraucherschutz.“

Queel: Saarland.de – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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