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Geiselnahme Ingolstadt: Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Dr. Axel Wilke: Notwendigkeit einer Verschärfung der strafrechtlichen Stalking-Regelungen besteht nach wie vor

(LNP) Vor dem Hintergrund der Geiselnahme in Ingolstadt weist der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke, erneut darauf hin, dass der im Jahr 2007 eingeführte Straftatbestand gegen Stalking nicht ausreichend ist. Wenngleich auch die Geiselnahme in Ingolstadt mit einem verschärften Gesetz nicht hätte verhindert werden können, habe sie aber gezeigt, dass Stalking ein ernstzunehmendes Problem sei, dass es mit allen Mitteln zu bekämpfen gelte. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Der geltende Tatbestand greife erst, wenn ein Opfer schwerwiegend in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist. Es müsse aber schon genügen, dass die Nachstellungen geeignet seien, eine solche Beeinträchtigung zu bewirken, so Wilke. Es sei bedauerlich, dass die rot-grünen Regierungsfraktionen eine entsprechende Initiative seiner Fraktion erst kürzlich abgelehnt haben.

„Bereits im November 2012 hatte die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, der eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen zum Ziel hatte. Anstatt zu handeln, haben die Regierungsfraktionen das Thema auf die lange Bank geschoben und sich statt einer klaren Aufforderung an die Landesregierung in eine Reihe von Prüfaufträgen gerettet. Dabei ist die Handlungsnotwendigkeit offenkundig und wird auch von Experten bestätigt. Das Ergebnis einer diesbezüglichen Anhörung im Rechtsausschuss ist eindeutig: Sogar die von der SPD-Fraktion benannten Experten haben sich für eine Verschärfung des geltenden Rechts ausgesprochen. Wir müssen das Strafrecht verschärfen, weil eine Strafanzeige bisher erst dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn sich das Opfer gezwungen sieht, umzuziehen oder seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Nachstellungen müssen also objektiv die Lebensgestaltung des Opfers beeinträchtigen. Ungeschützt sind durch jetzige Formulierung nicht nur die, die so stabil sind, dass sie dem Druck des Täters nicht nachgeben, sondern auch die, die sich eine Änderung ihres Lebensumfeld bzw. ihrer Lebensführung etwa durch einen Umzug aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Es werden also längst nicht alle strafwürdigen Fälle vom Stalking-Gesetz erfasst.“

Opfer von Stalking zu sein, so Wilke, bedeute für die Betroffenen eine massive Einschränkung ihrer persönlichen Lebensgestaltung und einen enormen psychischen Druck. Damit verbunden seien Ängste und auch ein Verlust an persönlicher Freiheit. „Das alles ist nicht akzeptabel. Stalking ist eine Straftat und eben kein Kavaliersdelikt. Ich fordere die Landesregierung deshalb im Sinn des Opferschutzeses auf, selbst unmittelbar tätig zu werden und die Verschärfung der geltenden Regelungen zu unterstützen.“

Eine Presseinformation der
CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
V.i.s.d.P.: Olaf Quandt, Leiter Pressestelle
CDU-Landtagsfraktion
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Tel.: 0 61 31 / 2 08 – 33 15
Fax: 0 61 31 / 2 08 – 43 15
E-Mail: olaf.quandt@cdu.landtag.rlp.de

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