Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Gemeinsames Landesgremium zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz

Gemeinsames Landesgremium zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und der Erhalt der dafür erforderlichen Infrastruktur im Gesundheitswesen ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine besondere Herausforderung, die alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten in die Verantwortung nimmt.

„Dafür ist es wichtig, neue Wege zu gehen und mit diesem Landesgesetz über Sektorengrenzen hinweg die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auch künftig sicherzustellen. Wir begrüßen daher die Bildung und Einrichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums durch das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz zu sektorenübergreifenden Fragen der medizinischen Versorgung, das mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Plenum beschlossen wurde“, so Kathrin Anklam-Trapp, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD und Dr. Rahim Schmidt, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen.

Das Gemeinsame Landesgremium wird künftig Empfehlungen zu sektorenübergreifenden medizinischen Versorgungsfragen abgeben. Es befasst sich mit Fragestellungen der aktuellen und künftigen Bedarfe einer flächendeckenden medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, wird regionale medizinische Versorgungsbedarfe erörtern und diesbezügliche Konzepte erarbeiten.

„Mit diesem Gemeinsamen Landesgremium schaffen wir in Rheinland-Pfalz für alle Verbände und Organisationen im Gesundheitswesen ein bisher noch nicht vorhandenes Instrument der Zusammenarbeit. Uns war es wichtig, dass neben dem Land, den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landeskrankenhausgesellschaft, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesapothekerkammer, dem Landkreistag, dem Städtetag, den Pflegeorganisationen und den Patienten- und Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen auch die Heilmittelerbringer verankert werden und eine weitere Stärkung der Patientenrechte erfolgt. Dies haben wir in unserem gemeinsamen Änderungsantrag beschlossen. Die CDU-Fraktion hat sich dieser Erweiterung im Plenum leider verweigert“, erklären Anklam-Trapp und Schmidt.

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