Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Genossenschaften demokratisieren / Unser Engagement für eine Teilhabe an den Entscheidungsprozessen der Genossenschaftsbanken

Genossenschaften demokratisieren / Unser Engagement für eine Teilhabe an den Entscheidungsprozessen der Genossenschaftsbanken

von Frank Baranowski
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(LNP) Die MIT KV Wesel (Mittelstandsvereinigung der CDU) empfiehlt eine „Erleichterte Teilhabe an den Entscheidungsprozessen der größeren Genossenschaftsbanken“. Die Landesdelegiertenversammlung der MIT NRW wird daher gebeten einen Beschluss herbeizuführen, in dem die Mitglieder CDU/CSU im Rechtsausschuß und Wirtschaftsausschuß des deutschen Bundestags aufgefordert werden,

1. den § 43a des Genossenschaftsgesetzes zu modernisieren. Eine erleichterte Teilhabe der Mitgliederschaft an der Gestaltung der Vertreterversammlung ist einzufordern.

„Das aktuelle Genossenschaftsgesetz behindert die demokratische Teilhabe der Genossen am Geschick Ihrer Genossenschaft und fördert die Einheitswahlliste zu den Vertreterversammlungen.“ erklärt Heinz Lindekamp.

Internationales Jahr der Genossenschaften 2012 Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2012 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Genossenschaften sind ein originärer Baustein des mittelständischen Wirtschaftslebens.

Größere Genossenschaften (meist ab 1500 Mitgliedern) nutzen eine Vertreterversammlung als höchstes Organ ihrer Willensbildung und nur im Ausnahmefall eine Generalversammlung. Die Eigenorganisation von Genossenschaften wird u. a. durch das Genossenschaftsgesetz geregelt.

Angesichts der Wirtschaftskrise im Euro-Raum kann auch bei uns langfristig die Kreditfinanzierung der lokalen klein/mittelständischen Betriebe gefährdet sein. Bekanntlich dienen auch erheblich die Volksbanken der Kreditstützung klein-mittelständischer Betriebe. Spar- und Darlehnsbanken beteiligen sich kaum an gewerblichen Krediten im Gegensatz zu den Volksbanken. Nach Durchsicht der Satzung der zwanzig größten Genossenschaftsbanken ist festzustellen, dass in aller Regel für eine sogenannte „Weitere Wahlliste“ die Maximalzahl von 150 Mitgliedern gefordert wird. In einigen Fällen werden weitere Erschwernisse gefordert, wie eine bestimmte Anzahl an zu wählenden Mitgliedern in bestimmte Regionen, in denen die Bank tätig ist.

Das hat zur Folge, dass seit vielen Jahren – oft seit mehr als fünfzig Jahren – ausschließlich eine „Einheitsliste“ zur Wahl steht. Es widerspricht der mittelständischen Lebenserfahrung, dass eine „Einheitsliste“ der moderne und bessere Weg zu Transparenz und Eigenkontrolle sein soll. Da zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder das Mehrheitswahlrecht i. d. Regel gilt, ist eine Behinderung der Geschäftsführung bei einer „bunteren“ Listenherkunft der Mitglieder der Vertreterversammlung nicht zu befürchten. Eine erleichterte Teilhabe der Mitgliederschaft an der Gestaltung der Vertreterversammlung ist einzufordern.

Für weitere Nachfragen steht Ihnen:
MIT Wesel Kreisgeschäftsführer
Heinz Lindekamp
Tel.: 02858-7656
E-Mail: heinz.lindekamp@t-online.de
zur Verfügung.

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