10.7 C
New York City
19. Oktober 2024
Hessen

Gerhard Merz (SPD): Entwurf verschlechtert die Qualität der frühkindlichen Bildung und bedroht kommunale und freie Träger

(LNP) Der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz hat das von CDU und FDP vorgelegte Kinderförderungsgesetz als „Verschlechterung der Qualität für die frühkindliche Bildung“ kritisiert. „Der Gesetzentwurf wird der Bedeutung frühkindlicher Bildung in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil – dieses Gesetz wird die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung vermindern, ungleiche Voraussetzungen in Stadt und Land schaffen und viele kleine Träger in ihrer Existenz gefährden. Wer so mit einem der wichtigsten Zukunftsthemen unseres Landes umgeht, sollte möglichst schnell von der Regierungsverantwortung abgelöst werden“, sagte Merz am Montag in Wiesbaden.

„Dieses Gesetz widerspricht in jeder Beziehung der aktuellen Diskussion über Bildungsstandards. Es führt dazu, dass die Träger ihre Gruppen möglichst groß machen, um finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen. Dieses Gesetz ermöglicht es, in erheblichem Umfang auf fachfremdes Personal zurückzugreifen und entprofessionalisiert damit die Arbeit in den Einrichtungen. Es schadet somit unmittelbar den Interessen von Kindern und Eltern“, so Merz.

Die im Gesetz verankerten Zahlen über die Förderung seien politisch gesetzt. Der Finanzminister habe diese Zahlen diktiert, sie spiegelten das wider, was diese Landesregierung bereit sei, für Kinderbetreuung auszugeben. Der Ansatzpunkt müsse aber sein, welche finanziellen Mittel für eine qualitätsorientierte frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung erforderlich seien. Dem müssten dann entsprechende Landesmittel im Sinne einer fairen und zuverlässigen Lastenverteilung folgen. Das alles sei unterblieben. Man setzte eine willkürliche Pauschale pro betreutes Kind fest und zwinge damit die Einrichtungen, den Betrieb nicht nach pädagogischen, sondern nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Das Wohl des Kindes bleibe dabei schnell auf der Strecke.

„Das Land hatte durch die Anhebung der Mindestvoraussetzung eigentlich einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und die Qualitätsstandards in der Betreuung angehoben. Jetzt aber macht man zwei Schritte zurück. Der Personalstandard von 1,75 Fachkräften pro Gruppe wird nur erreicht, wenn diese voll ausgelastet ist, also 25 Kinder umfasst. In der Mindestverordnung wurde eine Bandbreite zwischen 15 und 20 Kindern definiert. Dieser klare Rückschritt wird massive negative Folgen haben“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Dr. Frank Schmidt, Bürgermeister der Stadt Löhnberg, unterstützte die Kritik am vorgelegten Entwurf. „Die finanziellen Zuschüsse sind absolut unzureichend. Damit wird das Urteil des Staatsgerichtshofs, wonach das Land die Mehrkosten aus den Mindestvoraussetzungen übernehmen muss, konterkariert. Für die Gemeinde Löhnberg würde die Umsetzung in der jetzigen Form lediglich den bisherigen Zuschuss festschreiben“, so Dr. Schmidt.

Im Einzelnen erhalte ein Träger bei einer Regelgruppe mit 20 Kindern und durchschnittlicher Betreuungszeit lediglich 525 Euro pro Jahr mehr. Bei einer Krippengruppe reduziere sich der Zuschuss sogar und zwar um 1.400 Euro im Jahr. Damit werde das Urteil des Staatsgerichtshofs klar unterlaufen.

„Gerade in den ländlichen Bereichen wird dieser Berechnungsmodus die Kinderbetreuung in Gefahr bringen. Wir sind doch froh, wenn wir in kleineren Kommunen überhaupt noch eine Betreuung anbieten können. Diesen Kommunen hilft auch kein Zuschuss für kleine Einrichtungen, sie brauchen eine verlässliche Finanzierung für die Gruppe, unabhängig davon, wie viele Kinder tatsächlich betreut werden. Wo sollen denn die Kinder herkommen, um die Gruppe vollzumachen?“ sagte Dr. Schmidt.

Mechtild von Niebelschütz, Leiterin des Montessori-Kinderhauses des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) in Gießen befürchtet eine Verschlechterung bei der Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf. „Das Gesetz sieht vor, dass Kinder mit Behinderungen bei der Größe der Gruppe und beim Fachkraftschlüssel nicht besonders berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Integration auch in einer Gruppe von 25 Kindern erfolgen müsste, was unmöglich ist und jeglichen fachlichen Standards widerspricht“, sagte von Niebelschütz.

Darüber hinaus beinhalte der Entwurf keinerlei Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das sollen die Träger über die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz mit der kommunalen Ebene aushandeln. Das wird nicht funktionieren, die Verhandlungen drohen zu scheitern. Außerdem muss das Land hier Standards setzen, wir wollen doch auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf möglichst gleichwertige Bedingungen schaffen“, so von Niebelschütz.

Dass die Träger keine Planungssicherheit mehr haben werden, ist für Nasaria Makey von der Landesarbeitsgemeinschaft freie Kinderarbeit einer der größten Nachteile des Entwurfs. „Wir müssen dann damit umgehen, dass wir nur noch pro tatsächlich betreutem Kind gefördert werden. Das wird dazu führen, dass mehr Teilzeitkräfte eingesetzt und mehr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Träger müssten ansonsten das volle finanzielle Risiko tragen, was gerade für kleine Träger völlig unmöglich ist“, sagte Makey. Kleine Träger hätten nicht die Möglichkeit, Personal umzuschichten. „Wir befürchten, dass viele kleine Einrichtungen durch dieses Gesetz, wenn es denn Realität wird, vor dem Aus stehen.“

Die im Entwurf vorgesehene Ausfallquote für Krankheit, Urlaub und Fortbildung sei mit 15 Prozent ebenfalls völlig unzureichend. „Es gibt fundierte Rechnungen, wonach mindestens 20 bis 23 Prozent erforderlich sind“, so Makey. Darüber hinaus berücksichtige das Gesetz keinerlei Aufwand für Leitungsfunktion oder für die pädagogische Vor- und Nachbereitung. „Auch hier hinkt der Entwurf der Realität hinterher. Wir haben heute ganz andere Anforderungen etwa an die Arbeit mit den Eltern, wir haben komplizierte Familienstrukturen, mit denen das pädagogische Personal in den Einrichtungen umgehen muss. Das alles muss doch in einem Gesetz, das auf der Höhe der Zeit sein soll, seinen Niederschlag finden“, sagte Makey.

„Nach wie vor besteht ein gravierender Mangel an Erzieherinnen und Erziehern. Dennoch ist im vorgelegten Entwurf kein Anzeichen zu sehen, wie die Ausbildung oder die Praxisanleitung in den Einrichtungen funktionieren soll, geschweige denn, wer das finanzieren soll. Auch dies wird der einzelnen Einrichtung und den kommunalen oder freien Trägern überlassen“, sagte Merz. Das Land stehle sich aus seiner Verantwortung. „Wir brauchen ein Gesetz, das Qualitätsmaßstäbe setzt und die frühe Bildung voranbringt. Das wollen nicht nur die Eltern für ihre Kinder, das braucht die Gesellschaft insgesamt, um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Aber wir brauchen es auch, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern. Diesen Ansprüchen wird der vorgelegte Entwurf absolut nicht gerecht.“

SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Pressestelle
Referent: Gerfried Zluga
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350-521
Fax: (0611) 350-511
E-Mail:          g.zluga@ltg.hessen.de
Homepage: www.spd-fraktion-hessen.de

Tipp aus der Redaktion: http://soiclaus-politik-saarland.blogspot.de/

Ähnliche Beiträge

Bildungspolitik in Hessen: Ministerin ohne realistische Zielvorgaben und eigene bildungspolitische Positionen

Frank Baranowski

Peter Beuth: CDU Hessen begrüßt die Entscheidungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das Gesprächsangebot von Ministerpräsident Volker Bouffier anzunehmen

Frank Baranowski

Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Steinbrücks Plan gegen Steuerhinterziehung ist das richtige Signal zur richtigen Zeit

Frank Baranowski