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19. Oktober 2024
Hessen

Gerhard Merz (SPD): Landesregierung muss Wortbruch revidieren

(LNP) Als „mehr als überfällig“ hat der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden über den Ausgleich der aus der Mindestverordnung für Kindertagesstätten (MVO) resultierenden Mehrkosten bezeichnet. „Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs blieb der Landesregierung gar nichts anderes übrig, als ihren vollendeten Wort- und Rechtsbruch zu revidieren. Sie muss nun anerkennen, dass sie zur Zahlung eines Ausgleichs wegen des in der Hessischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips rechtlich verpflichtet ist. Diese rechtliche Verpflichtung hatte sie geleugnet und die Kommunen und freien Träger finanziell im Regen stehen lassen“, sagte Merz am Dienstag in Wiesbaden.

Angesichts dieser Vorgeschichte sei es schon sehr dreist, dass sich die Landesregierung nach wie vor als Sieger des Staatsgerichtshof-Verfahrens feiere und sich die ihr rechtlich aufgezwungenen Zahlungen nunmehr als eigene familienpolitische Wohltat anrechnen wolle. „Die Träger hätten außer ein paar Brosamen keinen Cent gesehen, wenn der Staatsgerichtshof die Regierung nicht gestoppt hätte. Tatsache ist und bleibt auch nach dieser Vereinbarung, dass das Land aus eigenem Wollen und mit eigenen Mitteln keinen substantiellen Beitrag zur Finanzierung der frühkindlichen Bildung leistet“, kritisiert Merz.

Bei den Investitionskosten für den U3-Ausbau leugne die Landesregierung konsequent die politische Verpflichtung zur Drittelfinanzierung der ausbaubedingten Kosten. Dementsprechend bleibe das Land auch konsequent unter dieser Marke und habe überhaupt erst für 2013 eigene Mittel zur Verfügung gestellt. „Noch schlimmer sieht es aber bei der entscheidenden Frage der Betriebskostenfinanzierung aus. Lässt man die Mittel im Kommunalen Finanzausgleich und die dem Land nunmehr durch Staatsgerichtshofsurteil aufgezwungenen Zahlungen weg, liegt der Anteil des Landes an den Gesamtkosten für die Kindertagesstätten, die im Jahr 2011 insgesamt 1,6 Milliarden Euro betrugen, nahe der 50 Millionen Euro-Grenze“, so der familienpolitische Sprecher. Schwere Bedenken äußerte Merz in Bezug auf den bisherigen Entwurf für ein Kinderförderungsgesetz (KiFöG). „Mit den dort vorgesehenen Personal- und Finanzierungsberechnungen fällt das Land hinter den Stand der MVO zurück, der Entwurf bringt an vielen Stellen reale Verschlechterungen für die Qualität und auch für die Finanzierung. Wenn es dabei bleibt, werden die Träger unterm Strich ein schlechtes Geschäft gemacht haben – und Eltern und Kinder sowieso“, so Merz.

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