LandesNachrichtenPortal

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht aufschieben

(lanp) Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht auf lange Bank schieben. Justizministerin Uta-Maria Kuder bittet als Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2014 Bundesjustizminister Maas, im Juni über Stand des Entwurfs zu berichten. „Es war richtig, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Nun haben wir Rechtssicherheit. Das Urteil muss sorgfältig ausgewertet werden. Sorgfalt heißt aber nicht, dass das längst überfällige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nun auf die lange Bank geschoben werden kann. Das Bundesjustizministerium sollte zügig einen Entwurf vorlegen. Ich werde den Bundesjustizminister bitten, zur Justizministerkonferenz im Juni in Binz über den Stand des Gesetzesentwurfs zu berichten“, sagte Justizministerin Kuder.

„Die Bundesregierung ist aufgefordert, so schnell wie möglich ein EU-festes Gesetz zu formulieren. Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung, um in Verdachtsfällen schlagkräftig ermitteln zu können. Dabei müssen die engen Grenzen der Privatsphäre von unbescholtenen Menschen natürlich gewährleistet bleiben“, so die Ministerin. Sie ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2014.

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19 – 21, 19055 Schwerin
Telefon: (0385) 588-3003, Telefax: (0385) 588-3450
E-Mail: presse@jm.mv-regierung.de
Internet: www.jm.mv-regierung.de

Die mobile Version verlassen