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19. Oktober 2024
Hessen

Gesetzentwurf zum Verfassungsschutz / Günter Rudolph (SPD): Datenschutzbeauftragter Ronellenfitsch teilt Kritik der SPD-Fraktion – Koalitionsfraktionen müssen Entwurf zurückziehen

(LNP) Zu der scharfen Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch an dem Entwurf des neuen Verfassungsschutzgesetzes von CDU und FDP erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph:

„Der Datenschutzbeauftragte stützt unsere Linie und teilt unsere Kritik am Koalitionsentwurf. Wir haben von Anfang gesagt, dass mit diesem Gesetzentwurf Transparenz verhindert und die demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes erschwert wird. Wir fordern die Koalition auf, die Kritik, die nun auch vom Datenschutzbeauftragen geäußert wird, ernst zu nehmen, und den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die SPD-Fraktion steht für Gespräche bereit, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Der Gesetzentwurf sieht keine Stärkung der Abgeordnetenrechte vor, sondern führt zu einer Einschränkung. Der Datenschutzbeauftragte teilt unsere Kritik daran, dass handschriftliche Notizen der Abgeordneten nach einer Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission eingezogen werden sollen.

Wir halten es für absurd, dass es den Abgeordneten laut Gesetzentwurf verboten sein soll, Mobiltelefone, Laptops oder andere Aufnahmegeräte mitnehmen zu dürfen. Solche Regelungen gibt es in keinem anderen Verfassungsschutzgesetz – weder auf Länder- noch auf Bundesebene.

Die SPD-Fraktion hat bereits im Dezember letzten Jahres ein Gesetzentwurf eingebracht, der für Hessen dieselben Standards festschreibt, wie sie bereits im Bund und in anderen Bundesländern gelten.“

Mehtap Tekin
Pressestelle
SPD-Landtagsfraktion Hessen
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