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Gleichstellung: Die getriebene CSU

(LNP) Nach Ansicht der Grünen im Bayerischen Landtag hinkt die CSU bei der Gleichstellung immer noch meilenweit hinterher. „Zum Markenzeichen der CSU gehört es inzwischen, dass sie nicht zu den Handelnden gehört, sondern von den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts getrieben wird“, erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm. „Was derzeit in der Debatte zur ‚Homo-Ehe’ läuft, erleben wir auch im Landtag bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften bei Beamtinnen und Beamten.“ Doch Karlsruhe sei nicht dafür da, gesellschaftspolitische Leitlinien vorzugeben, das müsse die Politik tun.

Wie Claudia Stamm erklärt, haben die Landtagsgrünen bereits vor drei Jahren gefordert, dass Beamtinnen und Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, gleichgestellt werden, was den Familienzuschlag betrifft. Der Antrag sei damals abgelehnt worden. „Heute erst ist diese längst überfällige Gleichstellung im Rahmen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes auf der Tagesordnung des Plenums – weil es dazu inzwischen einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine gesetzliche Grundlage zur Nachzahlung des Familienzuschlags zu schaffen. „Damit zeigt die CSU wieder einmal, dass sie nicht in der Lage ist, gesellschaftliche Veränderungsprozesse aufzunehmen und entsprechend umzusetzen. Die CSU braucht dagegen stets die Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht. Da sind ihre StammwählerInnen inzwischen schon weiter als sie.“

Dr. Beate Kellermann,
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