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Grüne Jugend Saar: Prozesskostenhilfe nicht einschränken

von Frank Baranowski
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(LNP) Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Prozesskostenhilfe für Personen mit geringem Einkommen einschränken. Prozesskostenhilfe wird z.B. von Hartz4-Empfängern in Anspruch genommen, um einen Anwalt für die Wahrung ihrer Interessen zu beauftragen. Tenor, eines am vergangenen Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes, ist es, dass die Bundesregierung den Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen bekämpfen will. Die Grüne Jugend Saar kritisiert den Gesetzesentwurf als sozial ungerecht.

Hierzu Thorsten Comtesse, Sprecher der Grünen Jugend Saar: „Der Gesetzesentwurf erschwert den Zugang zum Recht für die Armen und sozial Schwachen in der Gesellschaft. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass zukünftig Freibeträge bei der Prozesskostenhilfe gesenkt werden, um somit Geringverdiener stärker zu belasten. Außerdem wird geregelt, dass bei geringerem Streitwert höhere Anforderungen gelten sollen und somit faktisch Verfahren trotz Erfolgsaussicht ausgeschlossen werden. Aber gerade die Geringverdiener sind auch auf diese niedrigen Beträge angewiesen. Zudem wir der vorprozessuale Rechtsrat an höhere Anforderungen geknüpft. Unter dem Deckmantel einer Reform schafft die schwarz-gelbe Bundesregierung Ungleichheit zwischen den Selbstzahlern und denjenigen Menschen, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind. Durch den Gesetzesentwurf sollen 70 Millionen Euro eingespart werden. Für den Zugang zu Recht darf man jedoch keinen Preis festsetzen. Der Rechtsstaat muss gestärkt und nicht durch unsinnige Gesetzesvorhaben ausgehöhlt werden.“

Grüne Jugend Saar
Eisenbahnstraße 39
66117 Saarbrücken
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www.gruenejugendsaar.de

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