Startseite BundesländerBayern Grüne: Staatsanwaltschaft verbreitet auch jetzt noch Unwahrheiten in der Causa Mollath / Martin Runge: Soll hier das Messen mit zweierlei Maß verschleiert werden?

Grüne: Staatsanwaltschaft verbreitet auch jetzt noch Unwahrheiten in der Causa Mollath / Martin Runge: Soll hier das Messen mit zweierlei Maß verschleiert werden?

von Frank Baranowski
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(LNP) Mit Entsetzen und Zorn reagieren die Landtagsgrünen auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit dem Mollath-Untersuchungsausschuss. Auf die Frage des Landtagskorrespondenten Ralf Müller, ob gegen Richter a.D. Brixner wegen möglicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss ermittelt würde, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, Brixner hätte ausweislich des Protokolls keine falschen Angaben  vor dem Ausschuss gemacht. „Mit dieser Behauptung stellt die Staatsanwaltschaft die Tatsachen auf den Kopf“, so Dr. Martin Runge, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN und Mitglied im Mollath-Untersuchungsausschuss.

Brixner hatte beispielsweise vor dem Ausschuss erklärt, den heutigen Ehemann und ehemaligen Arbeitskollegen der früheren Frau Mollath, den Brixner aus seiner Zeit als Handballtrainer kannte, seit den 80er Jahren nicht mehr gesehen, geschweige denn gesprochen zu haben. Unabhängig voneinander haben aber eine weitere berufsmäßige Richterin im Ruhestand wie auch ein Schöffe bezeugt, dass Brixner unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung gegen Gustl Mollath im August 2006 den betreffenden Herrn vor dem Gerichtssaal getroffen, ihn begrüßt und sich mit ihm kurz ausgetauscht hatte. Dieses hat mittlerweile auch Brixners Gesprächspartner vor dem Gerichtssaal selber bestätigt.

Martin Runge: „Es reicht wohl immer noch nicht, dass sich Richter und Staatsanwälte in der Causa Mollath schwere Fehler bis hin zu Rechtsverstößen vorhalten lassen müssen. Nein, selbst noch jetzt werden seitens der Staatsanwaltschaft Unwahrheiten verbreitet. Anfragen unwahr zu beantworten, das scheint im Fall Mollath weiterhin Methode zu sein.“ Das monate-, ja jahrelang praktizierte Handlungs- und Argumentationsmuster von Staatsregierung und dieser nahestehenden Personen solle wohl fortgesetzt werden.

Fragen lassen müsse sich die Staatsanwaltschaft zudem, ob sie nicht mit zweierlei Maß messe. Denn während im Falle eines Kriminalbeamten wegen möglicher uneidlicher Falschaussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss ermittelt würde, blieben Richter, Staatsanwälte und auch die Justizministerin, die bei ihrer Zeugeneinvernahme im Mollath-Untersuchungsausschuss durchaus durch die eine oder andere falsche Angabe und auch durch sich widersprechende Aussagen aufgefallen waren, unbehelligt.

Hinterfragt werden müsse schließlich, so die Landtagsgrünen, wie es komme, dass die Staatsanwaltschaft München I, so wie von dieser selbst behauptet, über die Wortprotokolle der Sitzungen des Untersuchungsausschusses verfügt. Denn anders als im Falle der Staatsanwaltschaft Regensburg, des Regensburger Landgerichts und der zuständigen Steuerfahndung gäbe es keinen entsprechenden Beschluss des Untersuchungsausschusses zur Protokoll-Weitergabe an die Staatsanwaltschaft München I.

Holger Laschka,
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