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Hafke: Kinder- und Jugendförderplan darf nicht angetastet werden

(LNP) Durch die von der Landesregierung verhängte Haushaltssperre nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung werden mit wenigen Ausnahmen derzeit keine Zahlungen ohne Einwilligung des Finanzministers getätigt, für die keine Rechtspflicht besteht. Die daraus entstehende Unsicherheit hinsichtlich möglicher Einschnitte bei Projekten, die durch das Land gefördert werden, hat auch viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfasst. Fraglich ist insbesondere, ob die Haushaltssperre auch für Projekte gilt, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans des Landes gefördert werden.

Der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marcel Hafke, fordert mit einer Anfrage bei der Landesregierung Auskunft, ob die Haushaltssperre auch den Kinder- und Jugendförderplan betrifft. Einschnitte bei diesem zentralen Förderinstrument seien nicht hinzunehmen: „Das Missmanagement des Finanzministers und der rot-grünen Landesregierung darf nicht zu Einschnitten bei der Kinder- und Jugendhilfe führen. Der Kinder- und Jugendförderplan darf nicht angetastet werden. Hier muss Finanzminister Walter-Borjans Klarheit schaffen“, fordert Hafke.

Wibke Op den Akker
Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
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