LandesNachrichtenPortal

Hahn: Feuerwehrrente finanzierbar und angemessen – LINKE mit Gesetzentwurf für Erfüllung von Tillichs Wahlversprechen

(LNP) Am Donnerstag wird der Gesetzentwurf der LINKEN zur Feuerwehrrente („Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung zugunsten der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 5/11701)  in 1. Lesung im Landtag beraten werden. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Wir setzen damit etwas um, was Ministerpräsident Tillich während des Landtagswahlkampfes 2009 wiederholt versprochen und auch in seinem so genannten „19-Punkte-Plan für Sachsen“ verankert hatte. Bis heute ist jedoch so gut wie nichts geschehen. Herr Tillich und auch die CDU-Direktkandidaten, die in den Wahlkreisen damit hausieren gingen, haben  die weit mehr als 40.000 Feuerwehrleute in diesem Land und auch deren Familien im Wahlkampf schlichtweg getäuscht.

Schon im Koalitionsvertrag ruderten CDU und FDP deutlich zurück. Dort hieß es dann: „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel bei Investitionen und bei der Einführung einer Feuerwehrrente auf der Basis einer Versicherungslösung.“ Fakt ist: In den letzten dreieinhalb Jahren ist kein einziger Cent aus Landesmitteln für den Aufbau einer Feuerwehrrente geflossen, auch nicht zur Unterstützung einer Versicherungslösung, die wir allerdings ohnehin für problematisch gehalten hätten, denn es kann nicht sein, dass das Ob oder auch die Höhe einer Feuerwehrrente davon abhängt, ob der Betroffene zufällig in einer armen oder eher reichen Gemeinde wohnt.

Wir sind der Auffassung, dass wir eine landesweit einheitliche Regelung brauchen.

Deshalb wird in unserem Gesetzentwurf von einer Kofinanzierung durch die Kommunen abgesehen, da sonst die Gefahr bestünde, dass sich viele Gemeinden dann gar nicht beteiligen (können). Die neue Zusatzrente für langjährige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren soll zum 1.1.2014 eingeführt werden. Für jedes Dienstjahr soll es ab dem vollendetet 60.Lebensjahr eine Zusatzrente von 5 Euro monatlich geben, wobei maximal 20 Jahre angerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt also bei 100 EUR im Monat. Das ist mit Sicherheit kein exorbitanter Betrag und für das Land auch langfristig gut verkraftbar. Aus Sicht der LINKEN benötigen wir dringend dieses Zeichen der Anerkennung und Würdigung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Ehrenamtliches Engagement gibt es natürlich in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Feuerwehren aber haben ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Bei ihnen geht es im Zweifel um Leben und Tod. Deshalb müssen wir deren Arbeit auch für die Zukunft sicherstellen.

Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

Die mobile Version verlassen