Startseite BundesländerHamburg Hamburg macht ernst bei der Korruptionsbekämpfung: Gemeinsames Register mit Schleswig-Holstein nimmt Gestalt an

Hamburg macht ernst bei der Korruptionsbekämpfung: Gemeinsames Register mit Schleswig-Holstein nimmt Gestalt an

von Frank Baranowski
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(LNP) Nach dem Entschließungsantrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion zur Abgeordnetenbestechung und der Verabschiedung des Transparenzgesetzes im letzten Jahr, debattiert die Bürgerschaft heute über einen weiteren Meilenstein zur Korruptionsbekämpfung: die Einrichtung eines Korruptionsregisters. Hamburg hatte in der Vergangenheit bereits ein solches Instrument, das allerdings die CDU-Alleinregierung 2006 wieder abgeschafft hat.

Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion, dazu: „Uns ist natürlich klar, dass es sich hierbei nicht um ein Allheilmittel handelt und dass es noch wünschenswerter wäre, ein bundesweites Korruptionsregister einzurichten. Dem stehen allerdings derzeit noch die politischen Mehrheiten im Bund entgegen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht genau deshalb die Kooperation mit vergleichbaren Stellen in anderen Bundesländern. Insbesondere mit unserem Nachbarland Schleswig-Holstein hat die Zusammenarbeit in Sachen Korruptionsregister bereits konkret Gestalt angenommen und ist damit ein weiteres Paradebeispiel sinnvoller Nordkooperation.“

Letztlich gehe es um den Schutz des ehrbaren Kaufmanns, betont Tabbert: „Unser Ziel ist es, die Korruption effektiv zu bekämpfen. Dies erfordert eine transparente Auflistung jener Unternehmen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Wer seine Geschäfte durch Korruption und anderes wirtschaftskriminelles Handeln tätigt, darf nicht belohnt, sondern muss konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Der Einwand, das Gesetz gefährde Arbeitsplätze, erweist sich bei näherer Betrachtung als Scheinargument. Denn allein durch die Einführung eines Korruptionsregisters wird kein öffentlicher Auftrag weniger vergeben, dies zeigen auch die positiven Erfahrungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen. Der relativ geringe bürokratische Mehraufwand, der durch die Einführung entsteht, ist in jedem Fall durch den gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Mehrwert, den ein solches Register erzeugt, gerechtfertigt.“

Tabbert weiter: „Wer sein Unternehmen gewissenhaft führt, muss honoriert und vor Wettbewerbsnachteilen durch schwarze Schafe geschützt werden. Das Register ist zudem ein starkes präventives Signal, da ein Eintrag eine abschreckende Wirkung erzielen wird. Auch das ist uns ein wichtiges politisches Anliegen. Unlauterer Wettbewerb definiert sich aber nicht nur über Korruptionsdelikte. Deshalb ist es gut und richtig, dass das neue Register weit gefasst ist und auch zum Beispiel Verstöße gegen das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, Geldwäsche und Straftaten gegen die Umwelt mit einbezieht.“

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
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