Startseite BundesländerHamburg Hamburg wird transparenter / Senat legt ersten Bericht zur Umsetzung des Transparenzgesetzes vor

Hamburg wird transparenter / Senat legt ersten Bericht zur Umsetzung des Transparenzgesetzes vor

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Senat hat heute einen ersten Bericht vorgelegt, in dem über den Stand der Umsetzung des Transparenzgesetzes informiert wird. Der Bericht ist im Internet unter hamburg.de/transparenzgesetz einsehbar.

Justizstaatsrat Dr. Ralf Kleindiek: „Hamburg ist transparent geworden und wir werden noch transparenter. Wir liegen bei der Umsetzung gut im Zeitplan. Mit dem Informationsregister ermöglichen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen noch tieferen Einblick in die Abläufe der hamburgischen Verwaltung und machen behördliches Handeln nachvollziehbarer.“

Mit dem Transparenzgesetz können sich die Bürgerinnen und Bürger besser über die Arbeit öffentlicher Stellen informieren. Das Gesetz hat die bisherigen Informationsmöglichkeiten vor allem in zwei Bereichen erweitert:

Erstens wurde die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu erhalten ab dem 6. Oktober 2012 ausgeweitet. Sie können auf Antrag binnen eines Monats (in schwierigen Fällen binnen zwei Monaten) Informationen nicht nur von Behörden im klassischen Sinne erhalten, sondern auch von Unternehmen, die der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen. Personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden weiterhin geschützt. Die Zahl der Auskunftsanträge an die gesamte Verwaltung ist seit dem Inkrafttreten moderat gestiegen. Waren es früher circa 16 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, so sind es nach dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes ab Oktober rund 29 vergleichbare Anfragen pro Monat. Darüber hinaus wurden zahlreiche Verträge wie die zur Elbphilharmonie oder zum Teilrückkauf der Energienetze freiwillig in das Internet eingestellt.

Zweitens werden ab Oktober 2014 viele Dokumente in einem elektronischen Register kostenlos im Internet für 10 Jahre veröffentlicht. Dies ist das Kernstück des neuen Transparenzgesetzes. Betroffen sind davon Informationen unterschiedlichster Art, von Senatsbeschlüssen über Gutachten und Studien, Bebauungspläne, das Baumregister, das Hamburger Luftmessnetz, bis hin zu maschinenlesbaren Geodaten. In das Informationsregister wird das kürzlich gestartete Open Data Portal integriert werden. Um pünktlich zum 6. Oktober 2014 mit dem Register zu starten, wurde das behördenübergreifende Projekt „Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes“ eingesetzt. Maßgeblich beteiligt sind die Finanzbehörde, die Behörde für Justiz und Gleichstellung und die Kulturbehörde mit dem Staatsarchiv. Es gliedert sich in die Teilprojekte Recht, Organisationsveränderungen und Technik. In dem Projekt arbeiten 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über einen Beirat fließen auch außerbehördliche Erfahrungen, insbesondere von Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirche und der Transparenzinitiative und des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit ein.

Rückfragen der Medien:
Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Mobil: 0172 4327953, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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