(LNP) Das Verfassungsgericht hat heute einer Klage der Fraktion die Linke entsprochen. Es folgt der Klägerin in der Auffassung, dass der Senat eine Kleine Anfrage zum Haushalt des Verfassungsschutzes unzureichend beantwortet hat. Die Grünen werten das als ein gutes Signal und fordern mehr Transparenz beim Verfassungsschutz.
Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion erklärt dazu: „Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Diese Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichtes stärkt das Parlament und trägt dazu bei, auch den Verfassungsschutz als Institution zu begreifen, die sich der demokratischen Kontrolle nicht entziehen darf. Die bisher vom Senat praktizierte pauschale Geheimniskrämerei hat eine dringend notwendige Abfuhr bekommen. Politisches Ziel bleibt ein Grundmandat im Parlamentarischen Kontrollausschuss, um alle Fraktionen der Bürgerschaft an der Kontrollaufgabe zu beteiligen.“
Hintergrund
Der Verfassungsschutz hat im Laufe der Zeit immer mehr Befugnisse und Finanzmittel erhalten. Auch vor dem Hintergrund des Versagens hinsichtlich der NSU-Morde kommt der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes große Bedeutung zu. Der Hamburger Senat hat auf Fragen hinsichtlich der Einzelheiten des Haushaltes des Landesamtes für Verfassungsschutz Antworten mit dem pauschalen Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit verweigert. Diese Haltung hat jetzt das Hamburgische Verfassungsgericht gerügt, weil eine plausible Begründung für eventuelle Gefährdungen nicht vorgebracht wurde.
Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
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