Startseite BundesländerHessen Hartmut Honka: Statistik wichtiger Beitrag zur Transparenz der Strafverfolgung – Personelle und organisatorische Verstärkungen in den Bereichen Strafverfolgung und Gerichte zahlen sich aus

Hartmut Honka: Statistik wichtiger Beitrag zur Transparenz der Strafverfolgung – Personelle und organisatorische Verstärkungen in den Bereichen Strafverfolgung und Gerichte zahlen sich aus

von Frank Baranowski
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(LNP) Als „wichtigen Beitrag zu einer transparenten Strafverfolgung“ bezeichnete der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Hartmut Honka, die Pressekonferenz des Justizministers Jörg-Uwe Hahn anlässlich der Strafverfolgungsstatistik 2011. „Die Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik durch den Justizminister würdigt in besonderer Weise auch die wichtige Arbeit des in der Strafverfolgung tätigen Personals. Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte wurden in den vergangenen Jahren personell sukzessive verstärkt, sodass sich der Personalbestand zum Beispiel bei den Staatsanwaltschaften auf Höchstniveau befindet. Auch wurden neue Schwerpunkte gebildet. Viele der wichtigen Maßnahmen der letzten Jahre – insbesondere auch im Bereich der Prävention und Kriminalitätsbekämpfung – zeigen zunehmend ihre Wirkung“, so Honka.

„Insbesondere der Rückgang der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht um 7,5 Prozent ist Erfolg der Schwerpunktbildung und des breiten Maßnahmenkatalogs in diesem Bereich. Beispielhaft sei hier die Einrichtung der Häuser des Jugendrechts, in denen zur Beschleunigung des Verfahrens alle staatlichen Stellen unter einem Dach zusammenarbeiten, sowie die Einrichtung ausreichender Jugendarrestplätze, genannt. Wichtiges flankierendes Instrument wird zukünftig auch der Warnschussarrest sein. Neben allen präventiven Elementen ist eines der entscheidendsten Instrumente, die schnelle Reaktion des Staates auf ein strafrechtliches Verhalten von Jugendlichen. Dafür muss die Strafe auf dem Fuße folgen und statt einer ausschließlichen Bewährungsstrafe kann über den Warnschuss dem Jugendlichen viel früher einprägsam vor Augen geführt werden, wohin ein weiteres strafrechtliches Verhalten führen kann“, so der Rechtspolitiker

„Der Anteil von nur 1,9 Prozent Freisprüche an allen abgeurteilten Fällen macht die vorbildliche Arbeit der hessischen Staatsanwaltschaften deutlich. Ein so geringer Wert kann nur durch eine gute Akten- und Ermittlungstätigkeit erreicht werden. Anklage wird somit wirklich nur in Fällen erhoben, in denen eine Verurteilung des Beschuldigten hinreichend sicher ist. Ein besonderer Dank gilt aber dem gesamten in der Strafverfolgung tätigen Personal, zu dem neben den Staatsanwaltschaften mit Staatsanwälten, Amtsanwälten und Hilfsbeamten besonders die Richter, aber auch die Bewährungshelfer und der Strafvollzugsdienst gehören“, sagte Honka.

„Die Strafverfolgungsstatistik bleibt auch weiterhin ein bedeutendes Instrument bei der Planung des Strafvollzugs. Die ermittelten Daten liefern wichtige Hinweise für den Bedarf an Haft- und Jugendarrestplätzen. Auch der Personaleinsatz kann mit diesem Instrument besser geplant und gesteuert werden“, so der Rechtspolitiker abschließend.
 
Christoph Weirich, Pressesprecher
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