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Haushalts- und Finanzausschuss lehnt Verkauf von Helaba-Anteilen ab Kowalleck: Beteiligung ist für Thüringen von größtem Wert

(LNP) Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags hat einen Verkauf der Thüringer Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) abgelehnt. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand keine Mehrheit. Das teilte der Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, Maik Kowalleck, mit. Die CDU habe ihre von Anfang an vertretene Position damit durchgesetzt. Der Obmann hofft, dass die seit längerer Zeit schwelende und nicht alleine von den Grünen befeuerte Debatte beendet ist.

Kowalleck sagte: „Diese Beteiligung ist für das Land, seine Kommunen, Sparkassen und die mittelständische Wirtschaft von größtem Wert. Als einer der Träger hat Thüringen auf die Ausrichtung der Bank einen deutlich größeren Einfluss, als es unserem Anteil entspricht.“ Wie er weiter ausführte, ist die Helaba wirtschaftlich erfolgreich und derzeit eine der am besten am Markt aufgestellten Landesbank. Mit 492 Millionen Euro erzielte sie 2011 ihr bestes Konzernergebnis. Die auf das Stammkapital gezahlte Dividende lag durchschnittlich bei sechs Prozent.

Haushalts- und Finanzausschuss lehnt Thüringer Mindestlohngesetz ab
Kowalleck: Gesetzentwurf ist gegenstandslos und populistisch

Erfurt – Der Haushalts- und Finanzausschuss hat einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf für ein Thüringer Mindestlohngesetz abgelehnt. „Der Entwurf ist inhaltlich gegenstandslos und angesichts der von der Landesregierung eingeleiteten Bundesratsinitiative überflüssig“, sagte dazu Maik Kowalleck, Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss, heute im Anschluss an die Sitzung.

Für Beschäftige des öffentlichen Dienstes und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand bedarf es laut Kowalleck keines Thüringer Mindestlohngesetzes. Wie er ausführte zahlt Thüringen seinen Beschäftigten selbst in der niedrigsten Entgeltgruppe mehr als die von den Grünen geforderten 8,50 Euro pro Stunde. Auch für den Vorschlag, öffentliche Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die mindestens diesen Lohn zahlen, sieht der Abgeordnete keine Veranlassung. Kowalleck verwies dazu auf das Thüringer Vergabegesetz. Es sieht vor, dass nur solche Unternehmen einen Zuschlag erhalten können, die mindestens Tariflohn zahlen.

Vollends ins Leere läuft der auch verfassungsrechtlich problematisch Vorstoß der Grünen angesichts der Thüringer Bundesratsinitiative für ein bundesweites Mindestlohngesetz. „Der Entwurf ist umfassend angelegt, landesrechtlicher Spezialregelungen bedarf es dann ohnehin nicht mehr“, schloss Kowalleck.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
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Fax :  (03 61) 37 72 414

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