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Heike Hofmann: Die CDU hinkt bei Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften der Realität weit hinterher

(LNP) „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist, ist ausdrücklich zu begrüßen und zeigt einmal mehr, wie sehr die CDU der Realität hinterher hinkt,“ sagte am Donnerstag rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann zur neuesten verfassungsgerichtlichen Entscheidung.

Die von einzelnen Abgeordneten der CDU und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartete Initiative, endlich die immer noch in vielen vom Bund zu regelnden Bereichen bestehenden verfassungswidrigen Ungleichbehandlungen abzuschaffen, sei bislang kaum mehr als ein „durchsichtiges Manöver“. Offenbar gehe es hier nicht um einen echten Meinungsumschwung, sondern lediglich um den Versuch der Schadensbegrenzung, so Hoffmann

Wenn es der CDU wirklich ernst wäre, hätten die Regierungsfraktionen oder die Bundesregierung schon längst geeignete Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, mit denen die verfassungswidrigen Einzelregungen im Steuerrecht geändert worden wären.

„Hier gibt es noch großen Handlungsbedarf, um endlich in unserer Gesellschaft mehr Gerechtigkeit herbeizuführen,“ sagte Hoffmann und wies abschließend auch auf die starre Blockadehaltung der hessischen CDU in diesen Fragen hin, die erst nach einer über vier Jahre währenden Diskussion und der Ablehnung eines Gesetzentwurfs der SPD aus dem Jahr 2009 sich schließlich im März 2010 dazu gezwungen sah, gemeinsam mit den anderen Fraktionen landesgesetzliche Änderungen herbeizuführen.

Mehtap Tekin
Referat VI – Öffentlichkeitsarbeit;
Medienpolitik und Internet
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