Startseite BundesländerHessen Heike Hofmann (SPD): Den Worten von Justizminister Hahn müssen nun auch Taten der Landesregierung folgen

Heike Hofmann (SPD): Den Worten von Justizminister Hahn müssen nun auch Taten der Landesregierung folgen

von Frank Baranowski
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(LNP) Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat zum Vorstoß des Vize-Ministerpräsidenten Hahn auf der Justizministerkonferenz zur umfassenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nun auch eine entsprechende Unterstützung seitens der Hessischen Landesregierung gefordert. „Deshalb begrüßen wir den Sinneswandel von Justizminister Hahn, der auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hat. Die Frage die sich stellt ist jedoch, wo die Landesregierung in dieser Frage steht?“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden.

So sei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.06.2013 zu entnehmen, dass Ministerpräsident Bouffier in dieser Frage zu seinem Kollegen Hahn gesagt habe: „Das ist deine Auffassung Jörg-Uwe.“ Um das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten, habe die Union zwar die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene steuerrechtliche Gleichstellung nun zügig in Angriff genommen, bei der Adoptionsfrage Bremse die Union, an der Spitze der Ministerpräsident dieses Landes. So habe Ministerpräsident Bouffier im Spiegel vom 08.06.2013 argumentiert, in der Debatte um das volle Adoptionsrecht gehe es nicht um Geld, sondern um das Wohl der Kinder.

„In der Tat geht es um das Wohl und die persönliche Lebensplanung vieler schwuler und lesbischer Paare, die genauso gut oder schlecht wie heterosexuelle Paare Kinder großziehen können oder nicht“, sagte Hofmann. Die SPD begrüße außerordentlich, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen bei der Adoption verfassungswidrig sei. Damit habe das höchste Gericht zum sechsten Mal dem Gesetzgeber und insbesondere die CDU ins Stammbuch geschrieben, Eingetragene Lebenspartner sind gleichzustellen.

Bereits mehrfach habe das Bundesverfassungsgericht bestehende diskriminierende Regeln im Dienstrecht und im Steuerrecht für verfassungswidrig erklärt. Nun gebe es für den Gesetzesgeber endlich keine Ausflüchte mehr.

Gerfried Zluga
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