(LNP) Die rechts- und justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat sich von der Einstellung der Ermittlung im Fall des Ex-Ministers Volker Hoff irritiert gezeigt. Das Landgericht Wiesbaden habe am 2. November 2012 in einem Schadensersatzprozess gegen den ehemaligen CDU-Minister Volker Hoff bestätigt, dass ‚das Handeln des Beklagten den objektiven Tatbestand der Geldwäsche im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt‘ habe. „Deswegen ist zu hinterfragen, warum die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nach gerade einmal 11 Tagen Ermittlungstätigkeit am 30. November 2012 zu einem völlig anderen Ergebnis kommt und laut Berichterstattung des Wiesbadener Kuriers keinen hinreichenden Tatverdacht für den vom Landgericht ausgeführten Straftatbestand sehe“, sagte Hofmann am Donnerstag in Wiesbaden.
Erstaunlich sei auch der vergleichsweise kurze Zeitraum, in dem die Einstellung des Ermittlungsverfahrens entschieden worden sei. Während gegen die ehemaligen Geschäftspartner Hoffs über Jahre ermittelt wurde und zum Teil noch ermittelt werde, habe die Staatsanwaltschaft Wiesbaden es in Bezug auf den ehemaligen Europaminister und Vertrauten von Roland Koch jetzt offenbar sehr eilig gehabt, die Ermittlungen einzustellen. Dabei wurde der Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang November 2012 noch in der Presse zitiert, dass man sich das Urteil des Landgerichts sehr genau ansehen werde, wenn es rechtskräftig geworden sei.
„Damit wird der „Causa Hoff“ ein weiteres Kapitel zugefügt, das wieder einmal in der Öffentlichkeit schwer zu begründen ist. Wir sind deswegen umso gespannter, welche Antworten die Landesregierung auf die von der SPD am 13.11.2012 gestellten Fragen (Drucksache 18/6505) geben werde“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Mehtap Tekin
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